Umgehung

Berichte über Kopierschutzmaßnahmen dürfen auch Verlinkungen zu Umgehungssoftware enthalten

BGH am 14.10.2010 Musikindustrie ./. Heise (Stuhlurteil)

Der IT-Nachrichtendienst Heise online berichtete über Software, mit welcher Kopierschutzmaßnahmen im Sinne von § 95a UrhG umgangen werden können. Heise online verlinkte im Rahmen der Berichterstattung auch direkt zu diesen "Kopierschutzknacker"-Software. Der Bundesgerichtshof erkennt darin keinen Rechtsverstoß. Weiterlesen

UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen [13.09.2003]

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
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