Zusammenfassung: Die SPD ist auf der Linie des Bundesrates und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und macht einen Normvorschlag über einen neuen § 38a zugunsten eines nicht abhandelbaren Zweitverwertungsrechts von WissenschaftlerInnen bei Werken, die überwiegend durch öffentliche Förderung im öffentlichen Kontext entstanden sind. Weiterlesen
(1) Verletzt die Herstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungsstücken das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht, so unterliegen die Vervielfältigungsstücke, soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABl. EG Nr. L 341 S. Weiterlesen