"Wer das Urheberrecht aufheben und Musik, Film und Literatur gratis verfügbar machen will, gefährdet die kulturelle Vielfalt. Denn hinter jeder Schöpfung steht ein Schöpfer, der von seiner Arbeit leben muss."
"Amtliche Werke sind gemäß § 5 UrhG vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Allerdings definiert das UrhG den Begriff des amtlichen Werkes nicht, und die Reichweite der Vorschrift ist trotz umfangreicher Kasuistik problematisch. Umstritten ist insbesondere, ob Werke privater Urheber als amtliche Werke gemeinfrei werden können, und ob § 5 UrhG analog auf Weiterlesen
"Der für Verfassungsfragen zuständige Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, hat in einer Grundsatzentscheidung die Position von Rechteinhabern gestärkt. Mit 6 zu 2 Stimmen entschieden die Richter, dass in den USA frei verfügbare Werke (vor allem aus dem Ausland) nachträglich unter den Schutz des Urheberrechts gestellt werden dürfen, wenn die Schutzfrist nicht abgelaufen ist."