Zum urheberrechtlichen Schutz von Gerichtsurteilen, Drucksachen, Gesetzentwürfen und anderen "offiziösen" Dokumenten sowie zur Frage, inwieweit Bürgerinnen und Bürger Zugang zu diesen Unterlagen haben.
Der Hamburger Justizsenator hält mit diesem Dokument eine Kurzfassung seines 20-seitigen Diskussionspapiers mit dem gleichen Titel bereit. Er fasst die wichtigsten Vorschläge für Änderungen des UrhG und des BGB zusammen.
Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen stellt in diesem Diskussionspapier seine Ideen für eine Neugestaltung des deutschen Urheberrechtsgesetzes vor. Steffen zufolge begründen die veränderten Möglichkeiten im Internetzeitalter einen Anpassungsbedarf des UrhG. Nach seinem Verständnis ist ein Großteil der Urheberrechtsverletzungen auf mangelndes Verständnis der geltenden Regelungen zurückzuführen. Steffen gibt dezidiert Vorschläge für eine Neuformulierung und Ergänzung einzelner UrhG-Paragraphen.
Dr. iur. Fuchs hält eine - historische - Übersicht der einzelnen Paragraphen des deutschen Urheberrechtsgesetzes vor: Nachzulesen sind die jeweils aktuelle sowie ehemals gültige Fassungen.
Joachim Losehand fasst die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zusammen und erläutert die darin getroffenen Aussagen zu Privatkopien, Mitschnitten von Webradiosendungen, Zweitverwertungsrecht des Autors für mit öffentlichen Mitteln geförderte wissenschaftliche Publikationen, elektronischen Leseplätzen und zur geforderten Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum. Insbesondere die Position des DRB zu elektronischen Leseplätzen, nämlich dass ausschließlich das Lesen am Bildschirm erlaubt bleiben soll, kritisiert Losehand als inkonsequent