"Das Oberlandesgericht Frankfurt wird erneut prüfen müssen, ob der "Perlentaucher" aus Rezenisonen der "FAZ" und der "SZ" zitieren darf, wenn die Zusammenfassungen weiterverkauft werden."
"Im Rechtsstreit zwischen "FAZ" und "Süddeutscher Zeitung" mit dem Online-Portal Perlentaucher fand gestern die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe statt. Ursprünglich hatten die Richter eine Entscheidung für den selben Abend in Aussicht gestellt. Jetzt ist die Urteilsverkündung auf den 30. September verschoben worden." Weiterlesen
"Eine komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter im Internet verstößt dann gegen das Urheberrecht, wenn die so genannten Abstracts mehr oder weniger aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen bestehen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen werden. Abstracts dieser Art stellten eine unzulässige "unfreie" Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main." Weiterlesen
"Im Rechtsstreit der „FAZ“ und der „SZ“ mit dem "Perlentaucher" entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am heutigen Dienstag, dass einige der vom "Perlentaucher" veröffentlichten Zusammenfassungen von Buchkritiken aus den Feuilletons der Zeitungen gegen das Urheberrecht verstoßen." Weiterlesen
"Bei der Übernahme von Auszügen fremder Texte im Internet lässt sich die rechtliche Zulässigkeit nur im Einzelfall bewerten – so lautet nach jahrelangem Rechtsstreit um das Online-Magazin perlentaucher.de eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Dienstag. Das Online-Kulturmagazin gibt unter anderem einen Überblick über das Geschehen im deutschen Feuilleton." Weiterlesen
BGH, Urteil vom 01.06.2011 - I ZR 140/09 – Lernspiele; Vorinstanzen: LG Köln, Urteil vom 03.12.2008 - 28 O 483/06; OLG Köln - Urteil vom 28.08.2009 - 6 U 225/08
Die UB der Universität Marburg macht das Urteil 6 WG 12/09 des OLG München zugänglich [pdf]. Es geht dabei um den Rechtsstreit der VG Wort und den Bundesländern hinsichtlich der Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung nach § 52a UrhG.
In dem 57-seitigen Dokument sind die Details des Gesamtvertrages zwischen der VG Wort und die Bundesländer, vertreten durch den Vorsitzenden der Kommission "Bibliothekstantieme" einsehbar: Weiterlesen