Verbundene Werke

Bildzitate in Gerichtsentscheidungen und juristischen Publikationen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Maaßen, Wolfgang
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2003
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Band/Heft/Nummer: 
11
Seiten von-bis: 
830-842
Bezüge
Gesetzesbezug (Node): 
Internet-Referenz

UrhG § 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten [01.01.2008]

(1) Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform. Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt. Der Urheber kann diese Rechtseinräumung oder die Verpflichtung hierzu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 9 Urheber verbundener Werke [01.01.1966]

Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 
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