Gestern wurde bekannt, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 20.03.2013 den langjährigen Konflikt zwischen den Bundesländern (Träger der Hochschulen) und der Verwertungsgesellschaft VG Wort (anhängig bei BGH unter Az: I ZR 84/11) verhandeln will. Rechtsgrundlage der Auseinandersetzung ist § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der für den Betrieb vor allem der E-Learningplattformen an Universitäten und Hochschulen entscheidend ist. Weiterlesen
Der für E-Learning und Forscherteams maßgebliche § 52a UrhG könnte um zwei weitere Jahre bis Ende 2014 verlängert werden. Dies will offenbar das Bundesjustizministerium dem Deutschen Bundestag vorschlagen, wie aus einer Börsenblatt-Nachricht vom 01.08.2012 hervorgeht. Weiterlesen