Vergütungsansprüche

Die Vergütungsansprüche im deutschen Urheberrecht: Praktische Wahrnehmung, Rechtsverkehr und Dogmatik (Rezension)

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Thom [?]
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Rezension
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1991
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
6
Seiten von-bis: 
482
Bezüge
Internet-Referenz

Der angestellte Urheber - Kein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Dressel, Lothar
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1989
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
5
Seiten von-bis: 
319-324
Bezüge
Internet-Referenz

Unbegrenzte Auslegung pro autore?

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Flechsig, Norbert; Bisle, Wolfgang
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Ein ungenügendes Gesetz kann nicht durch Einlegung gerettet werden
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2008
Erschienen in: 
Zeitschrift für Rechtspolitik
Band/Heft/Nummer: 
4
Seiten von-bis: 
115-118

Abstract:

"Seit dem 1. 1. 2008 gilt ein geändertes Urheberrecht, worin insbesondere die Teilung gesetzlicher Vergütungsansprüche neu geregelt wurde. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Konsequenzen die Zulässigkeit der Vorausabtretung an Verleger nach sich zieht und inwiefern eine erneute Überarbeitung notwendig ist."

Bezüge
Internet-Referenz

Der Zweite Korb – Eine Übersicht zu den geplanten Änderungen im Urheberrechtsgesetz

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hoeren, Thomas
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2007
Erschienen in: 
Multimedia und Recht Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (MMR)
Band/Heft/Nummer: 
10
Seiten von-bis: 
615-620

Teaser:

"Nach vier Jahren Arbeit ist es soweit: Das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft” soll Anfang des Jahres 2008 in Kraft treten. Im Juli 2007 passierte das Gesetz den Bundestag; am 21.9.2007 folgte die Zustimmung des Bundesrats. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt."

Bezüge
Internet-Referenz

Änderungsvertrag zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Direktversand von Kopien durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen nach § 53a UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
[N.N.]
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Gesamtvertrag "Kopienversand"
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2010
Umfang: 
7 Seiten

Vertragspartner

Bundesrepublik Deutschland
Land Baden-Württemberg,
Freistaat Bayern,
Berlin,
Land Brandenburg,
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Land Hessen
Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Niedersachsen
Land Nordrhein-Westfalen
Land Rheinland-Pfalz
Saarland
Freistaat Sachsen
Land Sachsen-Anhalt
Land Schleswig-Holstein
Freistaat Thüringen,

UNDWeiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

Auf dem Weg zu einer Wissensallmende?

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Dobusch, Leonhard; Quack, Sigrid
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
11. Juli 2011
Erscheinungsjahr: 
2011
Erschienen in: 
Aus Politik und Zeitgeschichte
Band/Heft/Nummer: 
28
Internet-Referenz

Das Verhältnis urheberrechtlicher Befugnisse zum Eigentum am Werkexemplar

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hafner, Peter
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1994
Erscheinungsort: 
Bern
Verlag: 
Stämpfli
Erschienen in: 
Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht
Band/Heft/Nummer: 
37
Umfang: 
88 Seiten
ISBN/ISSN: 
3727205873

Diss. Rechtswiss. Zürich, 1994

UrhG § 104 Rechtsweg [01.01.1966]

Für alle Rechtsstreitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, (Urheberrechtsstreitsachen) ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, bleiben der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen und der Verwaltungsrechtsweg unberührt.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 

UrhWG § 13c Vermutung der Sachbefugnis, Außenseiter bei Kabelweitersendung [01.01.1966]

(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966

UrhWG § 2 Erteilung der Erlaubnis [01.01.1966]

Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag von der Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 1) erteilt. Dem Antrag sind beizufügen:

1. die Satzung der Verwertungsgesellschaft,

2. Angaben über Namen, Anschrift und Staatsangehörigkeit der nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung der Verwertungsgesellschaft berechtigten Personen,Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 
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