Von Verlagen vorformulierte Nutzungsrechtsvereinbarungen enthalten oftmals so genannte Rechte-Buyout-Klauseln. Solche sind charakterisiert durch die (all-)umfassende Einräumung der Urheberverwertungsrechte in Verbindung mit einer pauschalen Abgeltung der Vergütungsansprüche der Autorinnen und Autoren. Ein Beispiel dafür:
"Nach vier Jahren Arbeit ist es soweit: Das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft” soll Anfang des Jahres 2008 in Kraft treten. Im Juli 2007 passierte das Gesetz den Bundestag; am 21.9.2007 folgte die Zustimmung des Bundesrats. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt."
"Das OLG München hatte in der Zuständigkeit für die gesamte Bundesrepublik über einen urheberrechtlichen Vergütungsanspruch einer Verwertungsgesellschaft zu entscheiden, deren Werke durch wissenschaftliche und Forschungseinrichtungen genutzt worden waren." Weiterlesen
Zusammenfassend betitelt eine Pressemitteilung die Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am Montag, 19.09.2011 in Berlin, wie folgt: "Sachverständige: 'Angemessene Vergütung' für Nutzung vergriffener und verwaister Werke erforderlich". Dies impliziert, dass sich die teilnehmenden Sachverständigen am Montag Abend in dieser Sache einig gewesen sein, dass also eine Vergütung für die Nutzung verwaister und vergriffener Werke ein gemeinsamer Nenner wäre. Weiterlesen