Verwertungsgesellschaft

UrhG § 45a Behinderte Menschen [13.09.2003]

(1) Zulässig ist die nicht Erwerbszwecken dienende Vervielfältigung eines Werkes für und deren Verbreitung ausschließlich an Menschen, soweit diesen der Zugang zu dem Werk in einer bereits verfügbaren Art der sinnlichen Wahrnehmung auf Grund einer Behinderung nicht möglich oder erheblich erschwert ist, soweit es zur Ermöglichung des Zugangs erforderlich ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten [01.01.2008]

(1) Hat der Urheber zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 einem anderen alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsrechte als dem anderen ebenfalls eingeräumt, sofern der Urheber nicht dem anderen gegenüber der Nutzung widerspricht. Der Widerspruch kann für Nutzungsarten, die am 1. Januar 2008 bereits bekannt sind, nur innerhalb eines Jahres erfolgen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 54 Vergütungspflicht [01.07.1985 - 30.06.1990]

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es durch Aufnahme von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger oder durch Übertragung von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen nach § 53 Abs. 1 oder 2 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller

1. von Geräten und
2. von Bild- oder Tonträgern, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1985
Gültig bis: 
30.06.1990
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 54 Vergütungspflicht [01.07.1990 - 31.07.1994]

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es durch Aufnahme von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger oder durch Übertragung von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen nach § 53 Abs. 1 oder 2 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller

1. von Geräten und
2. von Bild- oder Tonträgern, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1990
Gültig bis: 
31.07.1994
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Vergütungspflicht

UrhG § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung [13.09.2003]

(1) Zulässig ist,

1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven [01.01.2008]

Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen.

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 53 Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch [01.01.1966 - 30.06.1985]

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum persönlichen Gebrauch herzustellen.

(2) Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

(3) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
30.06.1985
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch

Die Vergütungspflicht nichtkommerzieller Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in öffentlichen Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Pflüger, Thomas ; Heeg, Jürgen
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Ein Plädoyer für einen einheitlichen Vergütungstatbestand
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Erscheinungsjahr: 
2008
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
Zeitschrift für Urheber und Medienrecht (ZUM)
Band/Heft/Nummer: 
8/9
Jahrgang: 
52
Seiten von-bis: 
649-656
Umfang: 
8 Seiten
ISBN/ISSN: 
0177-6762

Aus einem Blogbeitrag von Eric Steinhauer:

"Im Urheberrechtsgesetz gibt es derzeit vier speziell für Bildung, Kultur und Wissenschaft relevante Vergütungstatbestände, nämlich die Bibliothekstantieme in § 27 Abs. 2 UrhG, die Lehr- und Forschungstantieme in § 52a UrhG, die digitale Lesetantieme in § 52b UrhG sowie die Kopienversandtantieme in § 53a UrhG. Die Verfasser stellen diese vier Tantiemen im Einzelnen dar. Sie gehen davon aus, dass diese Tantieme zusammen ein Volumen von 20 Mio. Euro im Jahr haben." Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

Meine Rechte als Urheber

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Schulze, Gernot
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Urheber- und Verlagsrechte schützen und durchsetzen
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Monographie
Erscheinungsjahr: 
2009
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Beck
Umfang: 
367 Seiten
Auflage: 
6. aktualisierte Aufl.
ISBN/ISSN: 
978-3-406-58724-5

Aus der Verlagsbeschreibung:

"Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die schöpferische Werke schaffen, darbieten, produzieren oder verwerten. In leicht verständlicher Form erfahren Sie u.a., was urheberrechtlich geschützt ist, was Geschmacksmusterschutz genießt, wo Wettbewerbsschutz in Betracht kommt, wie Rechte durchgesetzt werden können, wo die Rechte ihre Grenzen haben, worauf ein Werknutzer achten muss und was er ohne Zustimmung der Rechtsinhaber darf. Weiterlesen

Internet-Referenz
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