Thomas Hoeren hat sich dankenswerter Weise daran gemacht, die Reichweite der Regelungen in § 52a UrhG auszuloten, insbesondere Begriffe wie „kleine Werke“ oder „Werkteile“ operativ festzulegen. In erster Linie geht es dabei um die Möglichkeiten der Nutzung durch öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht. (Vgl. dazu auch die IUWIS-Meldung vom 9.5.2011 - http://www.iuwis.de/52a_Thomas_Hoeren_2011.) Weiterlesen
Die UB der Universität Marburg macht das Urteil 6 WG 12/09 des OLG München zugänglich [pdf]. Es geht dabei um den Rechtsstreit der VG Wort und den Bundesländern hinsichtlich der Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung nach § 52a UrhG.
In dem 57-seitigen Dokument sind die Details des Gesamtvertrages zwischen der VG Wort und die Bundesländer, vertreten durch den Vorsitzenden der Kommission "Bibliothekstantieme" einsehbar: Weiterlesen