"Im Urheberrechtsgesetz gibt es derzeit vier speziell für Bildung, Kultur und Wissenschaft relevante Vergütungstatbestände, nämlich die Bibliothekstantieme in § 27 Abs. 2 UrhG, die Lehr- und Forschungstantieme in § 52a UrhG, die digitale Lesetantieme in § 52b UrhG sowie die Kopienversandtantieme in § 53a UrhG. Die Verfasser stellen diese vier Tantiemen im Einzelnen dar. Sie gehen davon aus, dass diese Tantieme zusammen ein Volumen von 20 Mio. Euro im Jahr haben." Weiterlesen
"Der Münchener Jurist Gerd Hansen hat in einem sehr ausführlichen Aufsatz in GRUR 2005, Heft 5 einen urhebervertragsrechtlichen Vorschlag für ein Zweitveröffentlichungsrecht gemacht. Danach soll Wissenschaftlern, die überwiegend mit öffentlichen Geldern forschen, ein verbindliches Recht zustehen, Zeitschriftenaufsätze sechs Monate nach Erscheinen anderweitig zu publizieren. Der Vorschlag Hansens hat Eingang gefunden in die Stellungnahme des Bundesrates zum Zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes." Weiterlesen
"In K&R geht Daniel Kendziur der Frage nach, inwieweit auf privaten wissenschaftlichen Homepages Texte Dritter publiziert werden können.
Es ist sympathisch, wenn hier - zutreffend - darauf aufmerksam gemacht wird, dass Wissenschaftsfreiheit kein Exklusivrecht von universitären Stelleninhabern, sondern ein Jedermannrecht ist. Weiterlesen