Der Deutschlandfunk referiert die Eckpunkte der Berliner Rede zum Urheberrecht vom 14.06.2010. Transkript zum Bericht in der Sendung "Forschung aktuell" vom 19.06.2010, 16:30
Stefan Krempl berichtet über Bestrebungen der Branchenverbände der Presseverlage, VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) unde BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.), zur Erweiterung des Status der Schutzwürdigkeit auf "Überschriften, Sätze, Satzteile etc." im Rahmen eines zu schaffenden Leistungsschutzrechts.
Joachim Losehand kommentiert einige Aspekte aus der Berliner Rede zum Urheberrecht vom 14.06.2010. Besonders bedauert er die Absage der Bundesjustizministerin an eine Kulturflatrate und kritisiert Aussagen des MdB Günter Krings zur Providerhaftung. Schließlich weist er darauf hin, dass sich - im Gegensatz zur Position der Berliner Rede - im Internet die Bedingungen für die Werkvermittlung deutlich verändert hätten.
Juergen Scheele befasst sich mit den Aussagen der Bundesjustizministerin zur Kulturflatrate und zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht vom 14.06.2010. Er sieht einen klaren Widerspruch und spricht von einer "Kulturflatrate Presse". Desweiteren erläutert er die Schwierigkeiten, in digitalen Kontexten zwischen Erst- und Zweitverwertung zu differenzieren.
Rudolf Neumaier kommentiert im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung die Berliner Rede zum Urheberrecht vom 14.06.2010 und sieht bei der Bundesjustizministerin eine gewisse Ratlosigkeit beim Umgang mit urheberrechtlichen Fragestellungen besonders im Rahmen des Internets.