Ulmer Verlag

OLG Frankfurt schränkt den Paragraph 52b weiter ein: Digitalisierungen für Bibliotheken lohnen sich nicht

Das Thema Paragraph 52b und digitale Werke in Bibliotheken hat mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt eine Brisanz gewonnen, die sich in zahlreichen Kommentaren und Blogeinträgen niederschlägt. Da anzunehmen ist, dass das Thema weiterhin relevant bleibt, hier ein kleiner Versuch der Zusammenfassung und das Versprechen, es weiterhin zu beobachten.Weiterlesen

Das Darmstadt-Urteil (ULB Darmstadt vs. Ulmer-Verlag) und seine Begründung

Die Begründung des so genannten "Darmstadt-Urteils" wurde diese Woche vom Landgericht Frankfurt/Main veröffentlicht (LG Frankfurt 13.05.2009, AZ 2-06 O 172/09) und fand noch einmal ein relativ großes Echo. Weiterlesen

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