"Die Presseverlage fordern ein Schutzrecht für ihre Leistung im Internet. Google und andere sind dagegen. Das entsprechende Gesetz liegt im Bundestag. Der Max-Planck-Jurist Reto Hilty meint, man brauche es nicht."
"Bisher konnten die Leipziger Professoren für ihre Studenten Texte aus Büchern, Bilder oder Musikstücke in digitaler Form kostenlos ins Uni-Netz hochladen. Doch damit soll Ende des Jahres Schluss sein. Dann nämlich läuft der Paragraf 52a des Urheberrechtes aus. Sollte der Passus vom Bundestag nicht verlängert werden, hat das Folgen für alle Leipziger Studenten."
"Bei Verhandlungen mit Verlegern – ganz gleich, welcher Medien – rennen Urheber mit dem Kopf gegen eine solide Wand. Das Urhebervertragsrecht ist bis dato nicht sehr hilfreich."
"Der Intranet-Paragraf im Urheberrechtsgesetz (UrhG), Paragraf 52a, sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen. Nun haben die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP einen Entwurf vorgelegt, der eine Verlängerung des Gesetzes um weitere zwei Jahre vorsieht. Die SPD tritt für eine dauerhafte Entfristung ein."