Vortrag

Geschichte des Urheberrechts und seine Folgen

01.12.2011 18:00
Titel: 
Geschichte des Urheberrechts und seine Folgen
Untertitel: 
Systemvergleich Großbritannien (strenges Copyright) - Deutschland (kein bzw. laxes Urheberrecht)
Basisinformationen
Terminbeschreibung: 
Veranstaltungsort: 
Raum HT 177F (Keplergebäude, hinterer Trakt, Stiege F) | Institut für Philosophie und Wissenschaftstheorie
Veranstalter: 
KulturInstitut | JKU
Institut für Philosophie und Wissenschaftstheorie
Johannes Kepler Universität Linz
Teilnehmer: 
Dr. Eckhard Höffner

Empfehlungen für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht

25.11.2011 15:00
Titel: 
Empfehlungen für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht
Untertitel: 
mit Tipps, wie wir als AutorInnen Open Access publizieren können, auf "goldenen" oder "grünen" Wegen
Basisinformationen
Terminbeschreibung: 

Vortrag von Thomas Hartmann, anschließend Diskussion

Näheres auf der Seite des "Kulturinstituts" bzw. im Terminkalender der Johannes Kepler Universität Linz

Veranstaltungsort: 
Raum K 112 A (Keplergebäude, vorderer Trakt, Stiege A) | Institut für Philosophie und Wissenschaftstheorie |
Veranstalter: 
Kulturinstitut | JKU
Institut für Philosophie und Wissenschaftstheorie
Johannes Kepler Universität Linz
Teilnehmer: 
Thomas Hartmann

Netzpublikationen als Service der digitalen Verlagsauslieferung

12.10.2011 14:15
12.10.2011 14:45
Titel: 
Netzpublikationen als Service der digitalen Verlagsauslieferung
Untertitel: 
[Frankfurter Buchmesse 2011]
Basisinformationen
Terminbeschreibung: 

Veranstaltung im Rahmen der Frankfurter Buchmesse 2001:

Ankündigungstext auf der Seite der Buchmesse:

"Welchen Mehrwert bietet die Kooperation zwischen Verlagsdienstleistern und der Deutschen Nationalbibliothek bei der Ablieferung von Netzpublikationen wie E-Books oder Online-Zeitschriften? Wo können sich Dienstleister und Softwarehersteller über Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Referenzliste informieren?"

Veranstaltungsort: 
Messegelände, 4.0 A1312, Hot Spot Publishing Services // Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main
Veranstalter: 
Deutsche Nationalbibliothek
Teilnehmer: 
Maren Brodersen

What We Should (Finally) Have Learned About Law and Culture on the Net

05.04.2011 20:00
Titel: 
What We Should (Finally) Have Learned About Law and Culture on the Net
Untertitel: 
American Academy Talk on Digital Openness
Basisinformationen
Terminbeschreibung: 

"A decade ago the law of cyberspace was decided. Ten years later, it should now be eminently understandable. Drawing on the stories of Wikileaks, Twitter, and the recent developments in North Africa, Professor Lessig will map out an understanding of the Internet and its future."

Veranstaltungsort: 
Am Sandwerder 17-19, 14109 Berlin
Veranstalter: 
American Academy Berlin

UrhG § 73 Ausübender Künstler [13.09.2003]

Ausübender Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf eine andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung künstlerisch mitwirkt.

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 73 Ausübender Künstler [01.01.1966 - 12.09.2003]

Ausübender Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Werk vorträgt oder aufführt oder bei dem Vortrag oder der Aufführung eines Werkes künstlerisch mitwirkt.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
12.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe [01.01.1966 - 24.10.1978]

(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes,
1. wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes den ausübenden Künstlern (§ 73) keine besondere Vergütung gezahlt wird; jedoch hat, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient, dieser dem Urheber für die Wiedergabe eine angemessene Vergütung zu zahlen; Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
24.10.1978
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe [25.10.1978 - 30.06.1985]

(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes,
1. wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes den ausübenden Künstlern (§ 73) keine besondere Vergütung gezahlt wird; jedoch hat, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient, dieser dem Urheber für die Wiedergabe eine angemessene Vergütung zu zahlen; Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
25.10.1978
Gültig bis: 
30.06.1985
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe [01.07.1985 - 10.10.1988]

(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1985
Gültig bis: 
10.10.1988
Fassung von Paragraph: 
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