Vortrag

UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe [11.10.1988 - 12.09.2003]

(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
11.10.1988
Gültig bis: 
12.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe [13.09.2003]

(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 

Cui bono? Das Urheberrecht im global vernetzten Wissenschaftsdiskurs

Untertitel: 
Wissenschaftliches Publizieren und Urheberrecht

Vortragsveranstaltung mit Thomas Hartmann, Projekt IUWIS (Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft), Humboldt Universität Berlin
am Di., 19.10.2010, 15-16 Uhr, Forschungszentrum Borstel (Herrenhaus)der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz Gemeinschaft

 

Siehe näher zur Veranstaltung beim ForschungszentrumBorstel. Weiterlesen

Bildrechte in der digitalen Welt. Wer darf was, wann kopieren?

30.03.2010 18:30
30.03.2010 20:00

Beschreibungstext des Veranstalters: "Mit Digitalkameras können heute jederzeit und überall Fotografien erstellt werden, während PC-Nutzer problemlos Bilder aus dem Internet kopieren, verändern und weiterverbreiten können. In vielen Fällen schränken deutsche Gesetze die Bildnutzung jedoch ein. Welche Bilder dürfen dennoch auf der eigenen Homepage genutzt oder an Freunde gesendet werden? Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Marten bietet in seinem Vortrag einen Überblick der Bildrechte und geht auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtssprechung ein."

 

Titel: 
Bildrechte in der digitalen Welt. Wer darf was, wann kopieren?
Untertitel: 
Vortrag von Prof. Dr. Jürgen Marten
Basisinformationen
Terminbeschreibung: 

Beschreibungstext des Veranstalters: "Mit Digitalkameras können heute jederzeit und überall Fotografien erstellt werden, während PC-Nutzer problemlos Bilder aus dem Internet kopieren, verändern und weiterverbreiten können. In vielen Fällen schränken deutsche Gesetze die Bildnutzung jedoch ein. Welche Bilder dürfen dennoch auf der eigenen Homepage genutzt oder an Freunde gesendet werden? Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Marten bietet in seinem Vortrag einen Überblick der Bildrechte und geht auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtssprechung ein."

 

Veranstaltungsort: 
Berlin
Veranstalter: 
Museum für Kommunikation
Teilnehmer: 
allgemeine Öffentlichkeit
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