Aus der Rechtssprechung

Unter "Aus der Rechtssprechung" werden Blogpostings, Publikationen und Hinweise zum laufenden Rechtsgeschehen im Bereich Urheberrecht und Wissenschaft und Bildung eingeordnet. Momentan werden die Inhalte als Liste chronologisch absteigend nach Erfassungsdatum geordnet angezeigt. Sukzessive sind Verfeinerungen und ein Ausbau des Dienstes geplant. Die Inhalte können als RSS-Feed subskribiert werden: http://iuwis.de/taxonomy/term/4133/0/feed.

EuGH: Soziale Netzwerke nicht zu Copyrightfiltern verpflichtbar

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Lüke, Falk
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
16. Februar 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erschienen in: 
heise online
Internet-Referenz

EuGH mit Startschuss für Gerichtsentscheidungen zu Haftungsprivilegierung für Internet-Plattformen

Mehrfach beschäftigen sich die Gerichte momentan damit, ob die Betreiber von Internet-Plattformen wie youtube und von sozialen Netzwerken für Urheberrechtsverletzungen haften, welche ihre NutzerInnen durch das rechtswidrige Einstellen und Nutzen von Inhalten verursachen.Weiterlesen

BVerfG: Urheberrecht, Linkhaftung und Meinungsfreiheit

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Schneider, Adrian
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
31. Januar 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erschienen in: 
Telemedicus
Bezüge
Internet-Referenz

Copyleft nach GPL wirksam

LG Berlin, Urteil vom 8. November 2011 - 16 O 255/10

 

Den viralen Effekt (vgl. § 3 GPL) und damit einen wesentlichen und weitgehenden Bestandteil der GNU General Public License (GPL) bestätigte das Landgericht Berlin. Aus dem Urteil:

"Die Infizierung eines Sammelwerks insgesamt bei Verwendung von Open-Source-Software in einzelnen Teilen eines Sammelwerks begegnet keinen Bedenken, da das Sammelwerk eine einheitliche Funktionalität aufweist und maßgeblich von den Opne-Sou[r]ce-Bestandteilen abhängt."

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Buyout-Klausel nach AGB-Kontrolle unwirksam

LG Mannheim, Urteil vom 05.12.2011 - 7 O 442/11

 

Von Verlagen vorformulierte Nutzungsrechtsvereinbarungen enthalten oftmals so genannte Rechte-Buyout-Klauseln. Solche sind charakterisiert durch die (all-)umfassende Einräumung der Urheberverwertungsrechte in Verbindung mit einer pauschalen Abgeltung der Vergütungsansprüche der Autorinnen und Autoren. Ein Beispiel dafür:

"(...) sämtliche Nutzungsrechte (...) umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt abgegolten".

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Bundesgerichtshof nimmt die Sprungrevision zu den elektronischen Leseplätzen (§ 52b UrhG) an.

Es ist in der letzten Woche etwas untergangen,  besitzt aber für das Urhebrrecht in Wissenschaft und Bildung eine erhebliche Bedeutung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.11.2011 den Antrag auf Sprungrevision (vgl. diesen Beitrag von Thomas Hartmann vom 08.06.2011) im Verfahren zu den elektronischen Leseplätzen (§ 52b UrhG) angenommen. Vgl.Weiterlesen

Tagging

Rubriken: 
Aus der Rechtssprechung

Urteilsbegründung zweifelhaft: LG Stuttgart über den erlaubten Umfang der Lernplattform der Fernuni Hagen.

Ein Gastbeitrag von Armin Talke

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.9.2011 (Az. 17 O 671/10) schafft Orientierungsmarken, aber keine Klarheit.
 
Die Entscheidung lautet sinngemäß so:

Die Universität darf den für ein Studienmodul angemeldeten Studierendenbis zu 48 Seiten (ca. 10 %) des Werkes „Meilensteine der Psychologie“ ohne Zustimmung des Verlags über die Lernplattform zugänglich machen. Bis zu diesem Umfang darf die Universität den Studierenden auch die Möglichkeit des Ausdruckes gewähren.Weiterlesen

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