Es handelt sich hier um einen Bericht von Hannes Rösler zum Symposium „The Future of Books: Internet Book Search Services on Trial”. Dieses fand im November 2007 in Hamburg statt. Organisiert wurde es in Zusammenarbeit mit der Ganske Verlagsgruppe von der Fachgruppe „Media, Telecom, IP” der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. (DAJV). Bei diesem Symposium wurde die Zukunft der Guttenbergmedien in der heutigen vernetzten Welt diskutiert. Der Schwerpunkt des Symposiums lag dabei auf der Buchsuchmaschine Google Bücher.
Google hat im Rahmen seines „Bibliotheksprogramms” damit begonnen, Millionen von Büchern einzuscannen und zu digitalisieren, um eine digitale Bibliothek aufzubauen und den Inhalt aller Bücher dieser Welt für jedermann durchsuchbar zu machen. Google verstößt mit seinem Vorgehen gegen deutsches und U.S. amerikanisches Urheberrecht. Google wurde zunächst von U.S. amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden wegen Urheberrechtsverletzungen einzeln verklagt, später wurden die Klagen in einer Sammelklage (Class Action) zusammengefasst.
Suchmaschinen erobern die Buchwelt und wollen das in Millionen von Werken befindliche Wissen durch Digitalisierung von Büchern online durchsuchbar und damit leichter auffindbar machen. Google beschränkt sich dabei nicht auf gemeinfreie Werke und steht deshalb zunehmend wegen des Scannens von urheberrechtlich geschütztem Material in Universitätsbibliotheken in der öffentlichen Kritik.
Einführung, Quellensammlung und weiterführende Links zum Thema "Managing Copyrights in Academia". Dort heißt es:
"Relationships are changing due to the rise of digital publishing in academia. In order to maximize the value of the research you produce in this new environment, it is important for you to take an active role in managing the copyrights to your work."
Verleger und Autoren wehren sich auf Initiative des Heidelberger Professors Roland Reuß gegen eine "Enteignung" durch Google und Open Access. Ihre Argumentation ist haarsträubend, voller Fehler und gefährlich.
Die US-amerikanische und die deutsche Rechtsordnung sind Repräsentanten der beiden großen rechtlichen Welttraditionen, nämlich der des angloamerikanischen Common Law und der des kontinentaleuropäischen Civil Law. Der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtssystemen ist grundsätzlicher Natur und offenbart sich auf verschiedenen Ebenen. Er spiegelt sich ganz besonders auch in dem rechtlichen Gebiet wider, das in den USA und in England als Copyright Law und in Europa als Droit d’auteur bekannt ist.
Medienzeitalter und das Inkrafttreten der Novellen zum Urhebervertragsrecht und zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft werfen in der Praxis eine Vielzahl von Fragen auf. Probleme des Urheberrechts in den elektronischen Medien, das neue Vergütungsrecht für Autoren und Künstler und unterschiedlichste Vertragsgestaltungen wollen bewältigt werden. Hier unterstützt Sie dieses neue Handbuch.
Interview mit Bernd Neumann: Seit Wochen setzt sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Streit um Google Books vehement für die Rechte deutscher Autoren ein. Im stern.de-Interview erklärt er die transatlantischen Kulturunterschiede - und weshalb es sich lohnt, für das Urheberrecht zu kämpfen.