Die Autorenangabe bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus wissenschaftsethischer und aus urheberrechtlicher Sicht
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Abstract
Aus einem Blogbeitrag von Eric Steinhauer:
"Auf die Frage der Urheberschaft bei wissenschaftlichen Werken geht Ansgar Ohly in einem Beitrag in der Dietz-Festschrift ein. Er behandelt die Frage, inwieweit wissenschaftliche Werke, die ja in ihrer Form mehr oder wenigen strikten Vorgaben unterliegen, überhaupt Gegenstand urheberrechtlichen Schutzes sein können. Gerade im Bereich stark formalisierter Darstellungsmethoden kann es Probleme geben, da nach h.M. der Inhalt als solcher keinen urheberrechtlichen Schutz genießt, sondern nur die Verkörperung, die aber einen schöpferischen Eigenanteil des Autors umfassen, also eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen muß. Sodann wendet sich Ohly den unterschiedlichen Publikationsgepflogenheiten in den einzelnen Wissenschaften zu. Vor allem bei den Naturwissenschaften gibt es Konventionen, die dem urheberrechtlichen Autorenbegriff widersprechen. Bloße Anreger oder Hilfskräfte, die mitunter als Co-Autoren einer Arbeit genannt werden, sind keine Autoren im Sinne des Urheberrechts."
Siehe auch: http://www.wissenschaftsurheberrecht.de
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