Erlaubnis- und vergütungsfreie Einbindung fremder Werke in private wissenschaftliche Homepages?
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Abstract
Aus einem Blogbeitrag von Eric Steinhauer:
"In K&R geht Daniel Kendziur der Frage nach, inwieweit auf privaten wissenschaftlichen Homepages Texte Dritter publiziert werden können.
Es ist sympathisch, wenn hier - zutreffend - darauf aufmerksam gemacht wird, dass Wissenschaftsfreiheit kein Exklusivrecht von universitären Stelleninhabern, sondern ein Jedermannrecht ist.
Über die konkrete Fragestellung hinaus geht es in dem Aufsatz allgemein um die Frage, unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschütze Texte im Internet zugänglich gemacht werden können, ohne bei den Rechteinhabern nachzufragen.
Das - magere - Ergebnis: Es geht nur im Rahmen des Zitatrechts, § 51 UrhG. In allen anderen Fällen heißt es: Nachfragen."
Siehe auch: http://www.wissenschaftsurheberrecht.de
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