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Gerichtsurteile nicht kostenfrei zugänglich?
Dieser Beitrag gehört zum Dossier
Urteile, Bundestags- und Ministeriumsdokumente.
Erstellt von Thomas Hartmann
am 08.12.2010 - 12:33
Vor kurzem schrieben die KollegInnen von Telemedicus, dass viele der im letzten Jahr neu erfassten Urteile "kostenpflichtig bei Gerichten angefordert werden" mussten. Dies erstaunt angesichts eines offensichtlich begründeten öffentlichen Interesses daran, wie die Gerichte zur Rechtsfortbildung in Deutschland beitragen.
Unklar bleibt, ob sich die Kostenpflichtigkeit aus dem Urheberrecht oder aber anderen Gründen etwa der Justizverwaltung ergibt. Gemäß § 5 Abs. 1 UrhG genießen "Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen" erst gar keinen Urheberschutz. Katzenberger (in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, § 5 Rz 46ff.) verdeutlicht:
"Urheberrechtlich frei ist dabei der gesamte Entscheidungstext, einschließlich der Begründung".
Worauf basiert also der eingeschränkte Zugang zu Gerichtsurteilen? Wie wird die Kommerzialisierung begründet? Wie ist die Veröffentlichungspraxis der einzelnen Gerichte? Welche Alternativen gibt es zu den kostenpflichtigen (Rechtsprechungs-)Datenbanken (z.Bsp. Rechtsportal juris)? Ist Deutschland eher veröffentlichungs- und zugangsunfreudig, siehe vergleichshalber etwa das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) in Österreich?

Exklusivvertrag mit Juris konform mit EU Richtlinie?
Wahrscheinlich kann das BMJ erklären wie das Arrangement mit Juris mit der europäischen Richtlinie zur Kommerzialisierung von Information des öffentlichen Sektors in Einklang steht.
DIRECTIVE 2003/98/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 17 November 2003 on the re-use of public sector information
Article 11 Prohibition of exclusive arrangements
1. The re-use of documents shall be open to all potential actors in the market, even if one or more market players already exploit added-value products based on these documents. Contracts or other arrangements between the public sector bodies holding the documents and third parties shall not grant exclusive rights.
2. However, where an exclusive right is necessary for the provision of a service in the public interest, the validity of the reason for granting such an exclusive right shall be subject to regular review, and shall, in any event, be reviewed every three years. The exclusive arrangements established after the entry into force of this Directive shall be transparent and made public.
3. Existing exclusive arrangements that do not qualify for the exception under paragraph 2 shall be terminated at the end of the contract or in any case not later than 31 December 2008.
Artikel dazu bei Spiegel-online
In einem am 12.04.2011 bei Spiegel online veröffentlichten Artikel "So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile" wird unter anderem beschrieben, welche Renditen Urteilsdatenbanken einbringen, was für Verflechtungen der Verlagshäuser mit Bund und Ländern bestehen und wie die Veröffentlichungspraxis in Nachbarstaaten aussieht.
juris GmbH - juristisches Informationssystem für Deutschland
Das Bundesamt für Justiz sowie die obersten Bundesgerichte und das Bundesverfassungsgerichte stellen ihre Materialien - teils etwa schon mit dokumentarischen Metadaten angereichert - für die Datenbanken der juris GmbH bereit. Diese ist Marktführerin für elektronische Rechtsinformation in Deutschland. Die juris GmbH ("Das Rechtsportal") ist eine privatrechtliche Gesellschaft, deren Mehrheitsgesellschafterin jedoch die Bundesrepublik Deutschland ist. Anteile an der Gesellschaft halten neben mehreren Verlagen das Saarland sowie die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein. Für das kleinste Zugangsmodul "juris Starter- Die Profiausstattung zum Einstiegspreis" verlangt die juris GmbH pro Monat mindestens 35 Euro (Stand 23.12.2010). Rund 800 wichtige Bundesgesetze und Verordnungen stehen in der aktuell gültigen Fassung seit kurzem entgeltfrei zur Verfügung (http://www.juris.de/jportal/nav/unternehmen/presse/pressemitteilungen_2/...).
Aus der Selbstbeschreibung der juris GmbH (Stand 23.12.2010):
"Über juris
Die juris GmbH, das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Saarbrücken, ist führend auf dem deutschen Markt für elektronische Rechtsinformationen. Die enge Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes gewährleistet die hohe Qualität des Informationsangebotes. juris wird von allen deutschen Gerichten genutzt, ebenso von Universitäten, Verwaltungen des Bundes und der Länder, Verbänden, der Wirtschaft, Rechtsanwälten und einer Vielzahl von Juristen."
Kostendeckung auch in öffentlicher Verwaltung
Die allermeisten Bereiche der öffentlichen Verwaltung arbeiten zwar nicht gewinnorientiert, jedoch möglichst kostendeckend, so dass für die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig Gebühren bzw. Beiträge anfallen. Eine Sonderrolle der Justiz wäre, von diesem Prinzip ausgehend, besonders begründungsbedürftig. Ein Kollege von Telemedicus machte mich in diesem Zusammenhang auch auf folgendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 6 C 3.96) aufmerksam: www.jurpc.de/rechtspr/19980010.htm .
Kostenpflichtigkeit des Zugangs zu Gerichtsurteilen?
Mangels eigener unmittelbarer Erfahrung weiß ich es nicht, aber ergehen heute Gerichtsurteile nicht mehr "Im Namen des Volkes"? Wenn dem immer noch so sein sollte, wird der Frau / dem Mann aus "dem Volk" nur schwer vermittelbar sein, dass sie / er neben dem Unterhalt für die gesamte Gerichtsinfrastruktur incl. Richter und IT-Dienste der Gerichte auch noch ganz individuell für in ihrem / seinem Namen ergangene Urteile zahlen soll, wenn sie / er den Wortlaut des Urteils lesen will.