Stellungnahme des Deutschen Journalisten-Verbandes e. V. zum Regierungs-Entwurf für ein zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft („Zweiter Korb“)
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Abstract
Benno H. Pöppelmann (Justiziar des DJV) legt die Stellungnahme des DJV zum Entwurf der Bundesregierung Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vor.
Auf die einleitende Problemerörterung folgt die dezidierte Auseinandersetzung mit einzelnen Paragraphen: § 20b, § 27, § 31 (4), § 31a, § 32c, § 49, § 53, § 54 ff, § 63a, § 88, § 89, § 97, § 137l sowie mit vorgeschlagenen Änderungen im UrhWG.
Aus der Einleitung:
"Im Mittelpunkt des Urheberrechts steht der Urheber. Das Urheberrecht dient dem Zweck, das Verhältnis des Urhebers (und seiner Rechtsfolgen) zu seinem Werk zu regeln, ihm den gerechten Lohn für seine schöpferische Leistung zu sichern.
Nach Auffassung des DJV berücksichtigt der vorgelegte Entwurf der Bundesregie- rung (im Folgenden: Reg-E) diese unabdingbaren Grundsätze nicht in jedem Vor- schlag. Aus der Sicht der Urheber ist es nicht wirklich gelungen, einen fairen Kom- promiss zwischen ihren Interessen und den Interessen der anderen beteiligten Kreise zu finden."
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