Urheberrecht und Copyright- Geschichte und Darstellung der Probleme
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Abstract
Die US-amerikanische und die deutsche Rechtsordnung sind Repräsentanten der beiden großen rechtlichen Welttraditionen, nämlich der des angloamerikanischen Common Law und der des kontinentaleuropäischen Civil Law. Der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtssystemen ist grundsätzlicher Natur und offenbart sich auf verschiedenen Ebenen. Er spiegelt sich ganz besonders auch in dem rechtlichen Gebiet wider, das in den USA und in England als Copyright Law und in Europa als Droit d’auteur bekannt ist. Diese geschichtlich bedingte Verschiedenheit zwischen dem amerikanischen Copyright Law-Modell und dem europäischen Droit d’auteur-Model stellt im Rahmen der Globalisierung die Harmonisierungsbestrebungen auf internationaler Ebene die USA und Europa vor unabsehbare Herausforderungen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die sich in diesem Zusammenhang ergebenden konkreten Probleme und Konfrontationslinien anhand einer rechtsvergleichenden Analyse beider Rechtssysteme aufzuzeigen und das amerikanische Copyright Law dem deutschen Urheberecht gegenüberzustellen. Die vorliegende Arbeit ist in sechs Kapiteln gegliedert. Nachdem im zweiten Kapitel die Grundlagen des internationalen Urheberrechts im Zusammenhang mit den aktuellen Problemen der Globalisierung dargestellt werden, wird im dritten Kapitel ein geraffter Überblick über das europäische Urheberrecht gegeben. Daran schließen sich die Untersuchungen des deutschen Urheberrechts in Kapitel 4 und des U.S. amerikanischen Copyright Law in Kapitel 5 an. Hierbei wird auf die Rechtsquellen, den Schutzgegenstand, den Inhalt und die Schranken des Urheberrechts sowie auf die Dauer und Übertragung der Urheberrechte eingegangen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in dem abschließenden Kapitel 6 zusammengefasst und aus rechtsvergleichender Perspektive kritisch bewertet. Diese Seminararbeit bezieht sich hauptsächlich auf die grundlegenden Aspekte des Urheberrechts, die für die rechtsvergleichende Analyse relevant sind, wobei auf die Geschichte und den Rechtsschutz im Internet nicht weitgehend eingegangen wird.
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