Urheberrechte zwischen Wissenschaft, Universität und Rundfunkanstalt

Abstract

Rechtsgutachten zur Frage, inwieweit Bibliotheken und Archive Fernseh- und Rundfunkmitschnitte nach § 53 UrhG in ihren Bestand integrieren können.

 

(Enthalten in: Zwischen Schreiben und Lesen : Perspektiven für Bibliotheken, Wissenschaft und Kultur ; Festschrift zum 60. Geburtstag von Hermann Havekost / hrsg. von Hans-Joachim Wätjen. - Oldenburg : BIS-Verl., 1995. - S. 357 - 376 )

Abstract:

"In Deutschland gibt es keine gesetzlich geregelte Pflichtablieferung für Rundfunk- und Fernsehproduktionen. Vergleiche mit anderen Ländern zeigen, daß es auch bereits andere Regelungen gibt. Das neuerliche Gutachten zum Thema - frühere von Katzeberger und Peters - resümiert, daß bei der in einigen Bb praktizierten Aufzeichnung und Bereitstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen die tatbestandlichen Voraussetzungen des Paragraph 53 Abs. 2 Ziff. 1 UrhG vollständig erfüllt sind und die Bb mit der Archivierung von Sendungen vollkommen rechtmäßig handeln. Einsatz für ein "Rundfunkprogramm-Archivgesetz" ist erforderlich."

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