Wissenschaftler dürfen nicht ausdrucken, nur abschreiben
VerfasserInnen
N.N. (ZEIT ONLINE / dpa)
Publikationsinformationen
Die Darmstädter Bibliothek hat Teile ihres Bestandes digitalisiert. Ein Gericht untersagte nun den Ausdruck dieser Werke, Wissenschaftlern bleibt nur das Abschreiben.
Urheberrecht
Erscheinungsdatum: 4. Dezember 2009
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Deutsch
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Abstract
Meldung zum Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main im Fall TU-Darmstadt vs. Eugen Ulmer Verlag um die Nutzung von Digitalisaten an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken.
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