Wissenschaftler dürfen nicht ausdrucken, nur abschreiben

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N.N. (ZEIT ONLINE / dpa)

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Die Darmstädter Bibliothek hat Teile ihres Bestandes digitalisiert. Ein Gericht untersagte nun den Ausdruck dieser Werke, Wissenschaftlern bleibt nur das Abschreiben.
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Erscheinungsdatum: 4. Dezember 2009
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Abstract

Meldung zum Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main im Fall TU-Darmstadt vs. Eugen Ulmer Verlag um die Nutzung von Digitalisaten an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken.

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