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dbv Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. 3: Sorgfältige Suche / Diligent Search
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. kommentierte im August 2011 in einer Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission "über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke" (vgl. diese IUWIS-Meldung). In dieser werden Hinweise zur Änderung und Ergänzung einzelner Aspekte des Vorschlags aus Sicht des Verbandes zusammengefasst. Die dort angesprochenen Gesichtspunkte werden im vorliegenden Dossier einzeln aufgeführt und können an dieser Stelle weiter diskutiert werden.
3. Sorgfältige Suche / Diligent Search
"Art. 3, 6 und 7 RL-V regeln die „sorgfältige Suche“ und bestimmte Dokumentations- und Protokollpflichten in deren Zusammenhang. Aus Sicht der Bibliotheken ist dabei insbesondere wichtig, dass die Kriterien der Suche auch in Hinblick auf die angestrebte Massendigitalisierung praxistauglich umgesetzt werden können. Suche, Dokumentation und Protokoll müssen dafür weitestgehend automatisiert abgewickelt werden. Das europäische ARROW-Projekt bietet hierfür eine mögliche Basis (www.arrow-net.eu). Es sollte dabei auch berücksichtigt werden, dass jedes automatisierte Verfahren unvermeidlich eine gewisse Fehlerquote aufweisen wird. Eine unvermeidliche Rest-
Fehlerquote selbst bei sorgfältiger Auswahl des automatisierten Suchverfahrens darf eine Nutzung nicht grundsätzlich behindern. Weil sich wegen der vielen beteiligten Urheber eine sorgfältige Suche bei Zeitschriften und anderen Sammelwerken praktisch sehr schwierig gestalten dürfte, sollte mindestens in einem Erwägungsgrund
erwähnt werden, dass die Kriterien an die Suche hier geringer sind. Besser noch wäre die Aufnahme
von Sammelwerken in Art. 3 RL-V." (Quelle: Stellungnahme Verwaiste Werke vom 09.08.2011 - PDF)
Material Art. 3 RL-V:
Artikel 3
Sorgfältige Suche
1. Zur Feststellung, ob ein Werk ein verwaistes Werk ist, sorgen die in Artikel 1
Absatz 1 genannten Einrichtungen dafür, dass eine sorgfältige Suche nach jedem
Werk durch Konsultation der für die betreffende Kategorie des Werks geeigneten
Quellen durchgeführt wird.
2. Welche Quellen für die einzelnen Kategorien von Werken geeignet sind, wird von
jedem Mitgliedstaat in Absprache mit den Rechteinhabern und den Nutzern
bestimmt; sie schließen die im Anhang aufgeführten Quellen ein.
3. Eine sorgfältige Suche muss nur in dem Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem
das Werk zuerst veröffentlicht oder gesendet wurde.
4. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Ergebnisse einer in ihrem jeweiligen
Hoheitsgebiet durchgeführten sorgfältigen Suche in einer öffentlich zugänglichen
Datenbank dokumentiert werden.
Material Art. 6 Nr. 4 RL-V:
Artikel 6
Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
4. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in Artikel 1 Absatz 1 genannten
Einrichtungen, die verwaiste Werke im Einklang mit Absatz 1 nutzen, ihre
sorgfältige Suche dokumentieren und öffentlich zugängliche Protokolle über die
Nutzung führen.
Material Art. 7 Nr. 1 Abs. 1 RL-V:
Artikel 7
Genehmigte Formen der Nutzung verwaister Werke
1. Die Mitgliedstaaten können den in Artikel 1 Absatz 1 genannten Einrichtungen
genehmigen, ein verwaistes Werk zu anderen als den in Artikel 6 Absatz 2 genannten
Zwecken zu nutzen, vorausgesetzt, dass
(1) die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Einrichtungen ihre sorgfältige Suche
dokumentieren;
Tags
- Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
- Europäische Kommission
- Accessible Registries of Rights Information and Orphan Works towards Europeana (ARROW)
- Digitalisierung
- Diligent Search
- Massendigitalisierung
- Orphan Works
- Rechteklärung
- Richtlinienvorschlag Verwaiste Werke der Europäischen Kommission
- sorgfältige Suche
- Teilurheberschaft
- verwaiste Werke
- Bundesrepublik Deutschland
- Europäische Union
Ähnliche Publikationen (automatisch ermittelt)
- Stellungnahme zur Anhörung des Deutschen Bundestags zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke
- Assessment of the Orphan works issue and Costs for Rights Clearance
- Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke (KOM[2011] 289 endg.)
- Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
- i2010 Digital Libraries Copyright Subgroup's recommended Key Principles for Rights Clearance Centres and Databases for Orphan Works

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