dbv Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. 4: Quellen / Auswahl der Datenbanken / Verwertungsgesellschaften

Dieser Beitrag gehört zum Dossier Verwaiste Werke - Orphan Works.
Erstellt von iuwis-Redaktion am 16.08.2011 - 19:22

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. kommentierte im August 2011 in einer Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission "über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke" (vgl. diese IUWIS-Meldung). In dieser werden Hinweise zur Änderung und Ergänzung einzelner Aspekte des Vorschlags aus Sicht des Verbandes zusammengefasst. Die dort angesprochenen Gesichtspunkte werden im vorliegenden Dossier einzeln aufgeführt und können an dieser Stelle weiter diskutiert werden.

4. Quellen / Auswahl der Datenbanken / Verwertungsgesellschaften

"Die im Anhang der Richtlinie aufgeführten Quellen erscheinen zwar plausibel, doch sollte erwogen werden, ob tatsächlich auf europäischer Ebene ein so detaillierter Regelungsbedarf besteht. Aus Sicht des dbv würde es reichen, die konkrete Auswahl der Datenbanken ganz den beteiligenden Parteien zu überlassen, selbstverständlich unter Einschluss der Rechteinhaber und Nutzer, wie in Art. 3 Nr. 2 RL-V vorgesehen. Weil die konkreten Rechteinhaber per definitionem bei verwaisten Werken nicht bei der Auswahl der Suchkriterien beteiligt werden können, erscheint es sinnvoll, stellvertretend die Verwertungsgesellschaften einzubeziehen. Die konkrete Ausgestaltung der sorgfältigen Suche sollte dann einem nationalen Gesamtvertrag oder nationaler Gesetzgebung überlassen werden, beispielsweise durch entsprechende Verordnungsermächtigung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien." (Quelle: Stellungnahme Verwaiste Werke vom 09.08.2011 - PDF)

Material Art. 3 Nr. 2 RL-V:

Artikel 3

Sorgfältige Suche

2. Welche Quellen für die einzelnen Kategorien von Werken geeignet sind, wird von
jedem Mitgliedstaat in Absprache mit den Rechteinhabern und den Nutzern
bestimmt; sie schließen die im Anhang aufgeführten Quellen ein.

Quelle: Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke (PDF)

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