§ 52a UrhG - die sogenannte Wissenschaftsschranke

§ 52a (2003 ins Gesetz aufgenommen und derzeit bis Ende 2012 befristet) wurde von Anfang an zwischen den verschiedenen Akteuren (z.B. Börsenverein des deutschen Buchhandels auf dem einen Ende und Aktionsbündnis "Uheberrecht für Bildung und Wissenschaft" auf dem anderen Ende) höchst kontrovers diskutiert.

Zur Erinnerung: Durch Eingabe von "52a" in die Suche wird eine Vielzahl von einschlägigen Dokumenten aus dem Infopool von IUWIS nachgewiesen, die hier genutzt werden können.

Dossierbeiträge 7 Beiträge

20.12.2011 – 16:59 ~ Ben Kaden

Neben der Beobachtung der Diskurse zum Urheberrecht in Urheberrechtswissenschaft, Politik sowie der Medienöffentlichkeit war es für...

06.12.2011 – 22:18 ~ Ben Kaden

Vorbemerkung:

Die im Anschluss diskutierten Regelungen betreffen...

05.12.2011 – 15:33 ~ Ben Kaden

Das Vorschlagspapier zu Änderungen und...

17.11.2011 – 17:11 ~ Ben Kaden

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung" publizierte heute folgende Pressemitteilung zu § 52a UrhG...

15.04.2011 – 17:37 ~ Thomas Hartmann

Das Urteil des OLG München zu § 52a UrhG hat zumindest aus Sicht der Wissenschaftsverlage keine befriedende Wirkung, sie sehen...

28.03.2011 – 16:04 ~ Ben Kaden

 

Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts München in Zivilsachen
...
21.03.2011 – 12:58 ~ rkuhlen

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit § 52a und der Entstehungsgeschichte im Ersten Korb  sowie...

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Dokumente 10 Einträge

09.05.2011 – 04:32 ~ Hoeren, Thomas
17.11.2011 – 05:08 ~ Steinhauer, Eric W.
03.01.2011 – 03:13 ~ Berger, Christian
Abstract: "Bereits während der Gesetzgebungsarbeiten war der 2003 mit dem Gesetz zur Regelung...
11.01.2011 – 04:31 ~ N.N.
Teaser: "Der Börsenverein begrüßt die Klage des Alfred Kröner Verlags gegen die...
11.01.2011 – 07:44 ~ FNBERGER
Abstract: "Wieder landet eine ungeklärte Urheberrechtsfrage vor Gericht. Diesmal geht es...
07.01.2011 – 06:46 ~ Kaden, Ben
Kommentar im Dossier Materialien zur Urheberrechtsgeschichte.
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