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Dossier zum Thema "Elektronische Leseplätze in Bibliotheken". In §52b des Urheberrechtsgesetzes wird die „Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven“ geregelt. Dabei gibt es aber unterschiedliche Interpretationen von Verlagen und Bibliotheken. Die Diskussion um den §52b ist lebhaft. Das Dossier trägt Materialien zum Fall und zum Kontext zusammen und diskutiert Einzelfragen.
Durch Eingabe von "52b" in die Suche wird eine Vielzahl von einschlägigen Dokumenten aus dem Infopool von IUWIS nachgewiesen, die hier genutzt werden können.
Dossierbeiträge 7 Beiträge
Die Piratenpartei Deutschland diskutierte auf ihrem Bundesparteitag 2011 u.a. mögliche...
Anmerkungen zu Nils Rauer (2011): Der elektronische Leseplatz, der Richterstuhl und der Dritte Korb. In: ...
A. Grundlagen im Gesetz und in der Rechtsprechung
(1)Wortlaut im UrhG § 52b, Satz 1: "Zulässig ist,...
(1) Vorschlag für § 52b in Rainer Kuhlen: Erfolgreiches Scheitern - eine Götterdämmerung des Urheberrechts...
Die Verwendung von "Leseplätze" im § 52b UrhG hat schon zu mancherlei satirischen...
Am 16.03.2011 entschied das Landgericht Frankfurt/Main im Verfahren um die elektronischen Leseplätze:
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Ben Kaden
Administrator
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Arne Upmeier
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Rainer Kuhlen
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