Der SPD-Gesetzentwurf für einen neuen § 38a

Dieser Beitrag gehört zum Dossier § 38 UrhG / Zweitveröffentlichungsrecht.
Erstellt von rkuhlen am 21.03.2011 - 15:47

Aus der Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion, die überschrieben ist mit "SPD will mit Zweitverwertungsrecht Open Access ermöglichen:

"Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge eingeführt werden soll, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Nach einer Embargofrist von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelwerken sollen Wissenschaftler ihre Beiträge im Internet veröffentlichen können. Der Urheber wird selbst entscheiden können, ob er dieses Recht nutzt - eine Zweitverwertungspflicht und Zwangslizenzen werden abgelehnt. Das stärkt die Position der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie den Austausch über Forschungsergebnisse im Internet.

Dies ist ein wichtiger Schritt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Publizieren weiter an die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen. Wir wollen die wissenschaftlichen Urheber stärken. Die Anhörung des BMJ im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass dafür die Rahmenbedingungen für "Open Access" im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung dringend verbessert werden müssen. Bisher fehlt eine urhebervertragliche Regelung, die den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern das unabdingbare Recht einräumt, ihre Forschungsergebnisse auch online zu präsentieren. Die vermeintliche vertragsrechtliche Freiheit der wissenschaftlichen Autoren, das Format und den Ort ihrer wissenschaftlichen Publikationen frei wählen zu können, wird heute durch die faktische Monopol- beziehungsweis Oligopolstellung einzelner Zeitschriften- und Wissenschaftsverlage eingeschränkt."

 

Dieser Entwurf wurde u.a. ausführlich kommentiert in einem IUWIS-Blogeintrag von Rainer Kuhlen, ebenso von Klaus Graf in Archivalia, darin auch weitere Anmerkungen zur Reichweite und Entstehung von § 38 UrhG.

 Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und WIssenschaft hat den Entwurf in einer Pressemitteilung im Prinzip begrüßt, hält aber u.a. die folgende Erweiterung für sinnvoll:

"Das Aktionsbündnis hält zudem eine flexiblere Eingrenzung der rückwärtigen Gültigkeit des Zweitverwertungsrechts für erforderlich. Der Gesetzgeber hatte ja auch bei den neuen (also elektronischen) Nutzungsarten eine Rückwirkung ab 1.1.1995 möglich gemacht. Die Beschränkung auf Werke, die zu mindestens 50% durch öffentliche Förderung entstanden sind, erscheint weder praktikabel noch sinnvoll: Der Gesetzgeber sollte jedem Urheber, gleichgültig wie er bzw. sein Werk finanziert wird, das Zweitverwertungsrecht zugestehen."

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