Impulsreferat Professor Wiebe (Gesetzliche Haftung von Repositorienbetreibern und Wirkung von Haftungsfreistellungen)

Dieser Beitrag gehört zum Dossier Haftungsfragen für Repositorien.
Erstellt von Thomas Hartmann am 13.03.2011 - 21:09

Prof. Dr. Andreas Wiebe vertiefte in seinem Impulsreferat zentrale Aspekte bzgl der Haftungssituation von Repositorienbetreibern. Seine Ausführungen beleuchtete die Haftung in zwei Stufen: Erstens stellte Prof. Dr. Wiebe die Rechtsgrundlagen dar, welche eine Haftung der Träger von Repositorien begründen können. Ein Zwischenbefund von Prof. Wiebe insofern: Repositorienbetreiber haften regelmäßig urheberrechtlich wegen (eigener) unmittelbarer Rechtsverletzung und nicht (subsidiär) aufgrund Störerhaftung. Anschließend referierte Prof. Dr. Wiebe, unter welchen Voraussetzungen sich die Repositorienbetreiber möglicherweise auf Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes (TMG) berufen können - es deutet sich an, dass es möglicherweise wesentlich auch von der Gestaltung und dem Auftreten des einzelnen Repositoriums abhängt, in welche Provider- und damit Haftungskategorie der Träger des Repositoriums einzuordnen ist.

Unter anderem wurde in der Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang diskutiert, mit welchen Routinen und Abläufen die wissenschaftlichen Arbeiten in die Repositorien gelangen, insbesondere inwieweit Personal des Repositorienbetreibers die Publikationen vor dem Einstellen freischalten muss, mit dem Autor/der Autorin Rücksprache hält muss, (urheber-)rechtlich informiert bzw. berät und/oder die Rechtesituation einer Prüfung unterzieht.

Prof. Dr. Wiebe stellte insbesondere auch die relevante neuere Rechtsprechung dar, aus welcher sich Ableitungen auch für den Repositorienkontext ziehen lassen könnten. Ferner wurden die Haftungsdreiecke von den Repositorienbetreibern, AutorInnen und dritten Rechteinhabern im Hinblick auf die Wirkungsmöglichkeiten vertraglicher Haftungsfreistellungen im Innen- und Außenverhältnis skizziert.

Hinsichtlich der Rechteklärung für Verlagsveröffentlichungen wurde vor allem auch mit Claus Spiecker erörtert, ob bzw. inwiefern die Repositorienbetreiber mit Abfragen in der Sherpa-Romeo Datenbank ihren Sorgfaltspflichten (zumindest teilweise) genügen und damit ihre Verschuldenshaftung reduzieren bzw. vermeiden können.

 

Zu diesem Thema hielt Prof. Dr. Wiebe auch den Hauptvortrag im Plenum (vollständiger Foliensatz dazu unten).

Die Einschätzungen und konkreten Empfehlungen zu dem haftungsrechtlichen Thema für Repositorienbetreiber werden auch in einem Rechtsgutachten enthalten sein, welches Prof. Dr. Andreas Wiebe im Auftrag von IUWIS erstellt. Das Rechtsgutachten wird nach Fertigstellung IUWIS veröffentlicht.

 

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