Ich will ...
Akteure
Dossier-Feed
Nach zu Guttenberg: Die Diskussion zur Rolle der Doktorväter.
Eine immer wieder gestellte Frage im Fall zu Guttenberg lautete, wieso eine Arbeit dieser Güteklasse mit dem Prädikat "summa cum laude" versehen wurde bzw. noch allgemeiner: Warum bemerkten weder Erst- noch dem Zweitgutachter, was dem Rezensenten Andreas Fischer-Lescano recht schnell auffiel? Die Unstimmigkeiten im Textlauf und was auch immer der Autor in seiner Kelkheimer Rede sonst mit dem Wort "Blödsinn" gemeint haben mochte, schienen jedenfalls der mehrteiligen wissenschaftlichen Begutachtung verborgen geblieben zu sein. Wer sich selbst länger professionell in der Wissenschaft bewegt, weiß natürlich um die Sachzwänge und dass eine Promotionsbetreuung nicht immer so intensiv abläuft, wie sie der Jurist Diethelm Klippel gestern als Verteidigung der Doktorväter in der Süddeutschen Zeitung beschrieb (Wissenschaftliche Erkenntnis basiert auf Vertrauen. In: SZ Nr. 50, S.11) und die bis hin zur Aussage "Ich lese und korrigiere einzelne Kapitel" reicht:
"Der Doktorvater traut seinem Doktoranden, den er inzwischen persönlich gut kennt, einen Verstoß gegen Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens einfach nicht zu."
Vermutlich tut er dies tatsächlich nicht. Aber eventuell fehlt ihm auch angesichts in der Regel ausfüllender weiterer Verpflichtungen schlicht die Zeit. Die Gutgläubigkeit gegenüber dem sympathischen Doktoranden könnte daher oft einfach in einem Wunsch fußen, es wäre nicht so. Und sicher ist die Chance, dass man derartig vorgeführt wird, wie zu Guttenbergs Betreuer und die Universität Bayreuth angesichts der hoffentlich übergroßen Zahl von regelkonform angefertigten Dissertationen eher gering. Da möchte man mitunter einfach nicht hören, "ob es hohl klingt." Die Stichelei Michael Stürmers gegen zu Guttenbergs Doktorvater (Die Schuld der Väter, WELT, 03.03.2011) ist allerdings nachvollziehbar:
"Der Doktorvater, ein geachteter, mittlerweile emeritierter Jurist, hat sich geäußert, als habe er das Corpus delicti erst jetzt zur Kenntnis genommen: Die "mir unvorstellbaren Mängel sind schwerwiegend und nicht akzeptabel". Das führt zu der Frage, was eigentlich Aufgabe des Doktorvaters ist."
denn die Aussage der "unvorstellbaren Mängel" wirkt im Zusammenhang mit einer zuvor durch irgendetwas motivierte superlative Bewertung zweifellos irritierend. Andererseits verweist das "unvorstellbar" genau auf dieses Problem: Der Betreuer vermochte sich ein solches Fehlgehen nicht auszudenken und daher, so könnte man ableiten, kam er auch nicht auf die Idee, kritischer in dieser Hinsicht gegenzuprüfen. Die offizielle Feststellung eines Täuschungsvorsatz würde ihn in gewissem Umfang entlasten. Denn, so die SZ-Überschrift: Wissenschaftliche Erkenntnis basiert auf Vertrauen. Und wo vertraut wird, steht Täuschung naturgemäß vor der Tür des Vorstellbaren. Manchmal stiehlt sie sich trotzdem hinein.
Insgesamt bleibt dennoch der Makel der überguten Note und gerade angesichts der Vorgeschichte, die den Dissertanten nicht unbedingt als Höchstflieger im Studium ausweist, wäre vielleicht nicht sofort zwangsläufig von einem exzellenten Werk auszugehen gewesen. Im geringsten Fall muss man also einen Mangel an Sorgfalt bei der Beurteilung der Promotionsschrift annehmen. Und selbst wenn, wie man hoffen möchte, hier wirklich ganz profane Gründe wie mangelnde Zeit zur kritischen Prüfung o.ä. ausschlagebend waren, müssen sich nun die Gutachter angesichts der öffentlichen Exponiertheit zu Guttenbergs und den diversen bislang, schwer zusammenpassenden Puzzlesteinen in der Faktenlage zumindest dem Verdacht stellen, etwas sehr wohlwollend mit der Arbeit verfahren zu sein. Ein zugedrücktes Auge ist in der Wissenschaftspraxis sicher nicht ganz selten. Immerhin interagieren alle auch als Menschen und sind sich mitunter sogar sympathisch. Wenn solch ein zugedrücktes Auge aber sichtbar wird, sorgt die Selbstkontrolle der Wissenschaft dafür, dass man nicht einem blauen davonkommt. Das Pech oder Glück im Fall zu Guttenberg wäre demnach, dass der aufstrebende Promovend mit seiner Arbeit unter eine öffentliche Lupe geriet, die sich im Scheinwerferlicht zum Brennglas entwickelte. Man mag zu Guttenberg vorwerfen, dass er mit seiner windigen Nachbereitung die Beschädigung seiner Heimatuniversität, seines Doktorvaters und auch des Verlags billigend in Kauf nahm, in dem er zugab, sich dort mit Blödsinn eine Bestnote und einen angesehenen Publikationsrahmen besorgt zu haben.
Der Verlag, die Universität und die "Gutachter als Torhüter der Wissenschaft" haben den peinlichen Beinschuss, um bei den Fußball-Metaphern zu bleiben, gespielt im eigenen Sechzehner und vom eigenen Mann, aber auch zugelassen. So ein Ding müssen sie eigentlich mit der Mütze fangen und daher jetzt auf ihre Kappe nehmen. Und auch beim Folgeversuch einer Rückgabe sahen sie nicht gut aus.
Dafür, dass der angeschlagene Spielmacher letztlich nicht per Feldverweis sondern nach Selbstauswechslung in die Kabine ging, können sie nichts, denn das vollzog sich in einer anderen Auf- und Absteigszone. Was aus dem Nachspiel in ihrem Strafraum wird man sehen. Hier entscheidet ein Torrichter und nicht der Videobeweis. zu Guttenbergs promovierende Nachfolger in Bayreuth werden sich unabhängig davon wahrscheinlich auf grundlegende Taktikänderungen einstellen müssen. Denn wo man rechtswissenschaftlich in der Champions League spielen will, kann man sich so einen Bock nicht leisten.

zu Guttenbergs Gutachter und Google 2006
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung dokumentiert eine gemeinsame Stellungnahme des Doktovaters von zu Guttenberg, Peter Häberle und des Zweitgutachters Rudolf Streinz, in der es u.a. heißt:
Besonders der Satz zu Google wirkt etwas wunderlich, denn damals wie heute basiert die Möglichkeit der Plagiatsuche bei Google auf dem Abgleich von Zeichenketten. Man kann argumentieren, dass der erschlossene Korpus im Jahr 2006 naturgemäß wenig umfänglich war, als er es heute ist. Den Strohhalm der Suchmethode ins Spiel zu biegen, verweist allerdings mehr darauf, dass man das Medium nur bedingt durchschaut. Man muss das als Rechtswissenschaftler auch nicht. Dann sollte man aber es aber auch nicht als Argument in eine Erklärungslinie einbauen. Der Verweis auf Google ist auch deshalb kurios, weil man vor dem Nachprüfen ersteinmal eine Auffälligkeit festgestellt haben müsste. Dass die Gutachter also überhaupt auf die Idee gekommen wären, Zeilen aus der Arbeit zu Guttenbergs in die Suchmaschine zu tippen und damit zu prüfen, ist angesichts des anderen Aussagen in der Stellungnahme eher unwahrscheinlich. Das Google-Atout entpuppt sich also als klassische rhetorische Lusche. Man hätte lieber darauf hinweisen sollen, dass eine reihenmäßige Überprüfung von Dissertationen mit Plagiatsoftware 2006 (und heute auch nicht) üblich ist und die Gutachter am Textkörper selbst nichts verdächtiges erkennen konnten, was eine Ausnahmeprüfung zwingend nahegelegt hätte.
Zur Benotung heißt es übrigens (mit einem vor dem Erklärungswortlaut zu Guttenbergs etwas unfreiwilligem Doppelsinn):
Weiteres bei der FAZ: „Plagiat war 2006 noch nicht erkennbar“
Noch ein Zitat zur Sorgfalt im wissenschaftlichen Arbeiten
Auch Ulrich Schnabel hat in seiner Aufbereitung des Falls zu Guttenberg für die ZEIT eine vermutlich zutreffende Aussage zur wissenschaftlichen Sorgfalt und strenger Prüfung formuliert: