UrhG § 24 Freie Benutzung [01.01.1966]
Fassung von Paragraph
Gültig ab
01.01.1966
Wortlaut des Paragraphen
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
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Gehört zu Gesetz
Verweisende Publikationen
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- [kostenlose-urteile.de] — Perlentaucher.de - Abstracts zu Buchrezensionen können im Einzelfall gegen Urheberrecht verstoßen [ 2011-11-01 ]
- [Börsenblatt] — "Perlentaucher"-Streit: Einzelne Abstracts verstoßen gegen Urheberrecht [ 2011-11-01 ]
- [Heise Online] — OLG-Urteil schließt "Perlentaucher"-Verfahren ab [ 2011-11-01 ]
- [Heise Online] — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.09.2008] [ 2011-11-01 ]
- [Heise Online] — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.01.2008 - 31.08.2008] [ 2011-11-01 ]
- [Heise Online] — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.07.2002 - 31.12.2007] [ 2011-11-01 ]
- [Heise Online] — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.07.1995 - 30.06.2002] [ 2011-11-01 ]
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