UrhG § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen [30.06.1995]
Fassung von Paragraph
Gültig ab
Wortlaut des Paragraphen
(1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch kann nicht verzichtet werden. Er kann im voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.
(2) Für das Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken eines Werkes, deren Weiterverbreitung nach § 17 Abs. 2 zulässig ist, ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn die Originale oder Vervielfältigungsstücke durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung (Bücherei, Sammlung von Bild- oder Tonträgern oder anderer Originale oder Vervielfältigungsstücke) verliehen werden. Verleihen im Sinne von Satz 1 ist die zeitlich begrenzte, weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung; § 17 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Die Vergütungsansprüche nach den Absätzen 1 und 2 können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Gesetzesbezug
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Gehört zu Gesetz
Verweisende Publikationen
- [N.N.] — Vertrag über die Abwicklung urheberrechtlicher Ansprüche bis einschließlich 2009 [ ]
- [N.N.] — UrhG § 85 Verwertungsrechte [01.09.2008] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 85 Verwertungsrechte [01.01.2008 - 31.08.2008] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 85 Verwertungsrechte [13.09.2003 - 31.12.2007] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 85 Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht [01.07.1995 - 12.09.2003] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung [13.09.2003] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 75 Aufnahme-, Vervielfältigung und Verbreitung [01.07.2002 - 12.09.2003] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 75 Aufnahme-, Vervielfältigung und Verbreitung [30.06.1995 - 30.06.2002] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.09.2008] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.01.2008 - 31.08.2008] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.07.2002 - 31.12.2007] [ ]
- [N.N.] — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.07.1995 - 30.06.2002] [ ]
- Bibliotheksurteile.de — Voraussetzungen für die Ausschüttung der Bibliothekstantieme [ 2002-10-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — Rückzahlung von Bibliothekstantiemen [ 2003-07-03 ]
Disclaimer
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