UrhG § 38 Beiträge zu Sammlungen [01.01.1966]
Fassung von Paragraph
Gültig ab
Wortlaut des Paragraphen
(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1 Satz 2 gilt auch für einen Beitrag zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung, für dessen Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf Vergütung zusteht.
(3) Wird der Beitrag einer Zeitung überlassen, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber ein einfaches Nutzungsrecht, wenn nichts anderes vereinbart ist. Räumt der Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht ein, so ist er sogleich nach Erscheinen des Beitrags berechtigt, ihn anderweit zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
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Gehört zu Gesetz
Verweisende Publikationen
- Deutscher Bundestag — Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung [ 2011-09-21 ]
- Richter, Wenke — Die Gretchenfrage: “Wie hältst Du es mit dem Urheberrecht?” [ 2011-10-07 ]
- Richter, Wenke — Positionen der Parteien zum Zweitveröffentlichungsrecht [ 2011-10-07 ]
- Richter, Wenke — Soll das Zweitverwertungsrecht nur WissenschaftlerInnen in öffentlicher Anstellung zukommen? [ 2011-10-07 ]
- Richter, Wenke — Der SPD-Gesetzentwurf für einen neuen § 38a [ 2011-10-07 ]
- Fälsch, Ulrike — Verträge über unbekannte Nutzungsarten nach dem Zweiten Korb: die neuen Vorschriften § 31 a UrhG und § 137 l UrhG [ ]
- Fälsch, Ulrike — UrhG § 85 Verwertungsrechte [01.09.2008] [ ]
- Fälsch, Ulrike — UrhG § 85 Verwertungsrechte [01.01.2008 - 31.08.2008] [ ]
- Fälsch, Ulrike — UrhG § 85 Verwertungsrechte [13.09.2003 - 31.12.2007] [ ]
- Fälsch, Ulrike — UrhG § 81 Schutz des Veranstalters [01.09.2008] [ ]
- Fälsch, Ulrike — UrhG § 81 Schutz des Veranstalters [01.01.2008 - 31.08.2008] [ ]
- Fälsch, Ulrike — UrhG § 81 Schutz des Veranstalters [13.09.2003 - 31.12.2007] [ ]
- Fälsch, Ulrike — UrhG § 79 Nutzungsrechte [01.01.2008] [ ]
- Fälsch, Ulrike — UrhG § 79 Nutzungsrechte [13.09.2003 - 31.12.2007] [ ]
Disclaimer
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