UrhG § 45a Behinderte Menschen
Enthaltene Fassungen
- §45a Behinderte Menschen [13.09.2003]
- 1. Korb
- angemessene Vergütung
- Behinderung
- Blindenbücherei
- Erster Korb
- Erwerbszweck
- nicht gewerblich
- Nutzungsart
- Schranken
- Schranken des Urheberrechts
- sinnliche Wahrnehmung
- Urheberrechtsschranken
- Verbreitung
- vergütungsfrei
- vergütungspflichtig
- Vervielfältigung
- Vervielfältigungsstücke
- Verwertungsgesellschaft
- Zugang
- Zugangsermöglichung
Paragraph (Nummer)
45a
Gehört zu Gesetz
Verweisende Publikationen
| AutorIn | Titel | Datum |
|---|---|---|
| Gräbig, Johannes | Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken | 2011-07-28 | Poeppel, Jan | Die Neuordnung der urheberrechtlichen Schranken im digitalen Umfeld | Piratenpartei Deutschland | Urheberrechtsgesetz - Änderungen und Begründungen (Kurzfassung) - | Hoeren, Thomas | Urheberrecht und Wissenschaft - am Beispiel der Bibliotheksfreiheit | Geistiges Eigentum und Informationszugang | Perwin, Frank | remus; Junker, Markus; Lorenz, Bernd | Multimedia und Internet für behinderte Studierende | 2002-01-05 | Orth, Ingo | Die öffentliche Zugänglichmachung von Werken im Internet nach deutschem und chinesischem Recht |
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