UrhG § 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven [01.01.2008]
Fassung von Paragraph
Gültig ab
Wortlaut des Paragraphen
Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Es dürfen grundsätzlich nicht mehr Exemplare eines Werkes an den eingerichteten elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich gemacht werden, als der Bestand der Einrichtung umfasst. Für die Zugänglichmachung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Tags
Gehört zu Gesetz
Verweisende Publikationen
- Sitte, Petra; Behrens, Herbert; Alpers, Agnes; Gohlke, Nicole; Hein, Rosemarie; Jochimsen, Lukrezia; Senger-Schäfer, Kathrin; Bundestagsfraktion Die LINKE — Die Ergebnisse öffentlicher Forschung für alle zugänglich machen – Open Access in der Wissenschaft unterstützen [ 2011-11-22 ]
- [N.N.] — Vertrag über die Abwicklung urheberrechtlicher Ansprüche bis einschließlich 2009 [ ]
- [N.N.] — Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52 b UrhG [ ]
- Hoeren, Thomas — Internetrecht [ 2011-11-02 ]
- Roesler-Graichen, Michael — Übersichtlich, unbürokratisch, rechtssicher [ 2009-12-03 ]
- Böhner, Dörte — Rechtsstreit Ulmer Verlag vs. TU Darmstadt geht in die Hauptverhandlung [ 2011-02-03 ]
- Richter, Wenke — Die Gretchenfrage: “Wie hältst Du es mit dem Urheberrecht?” [ 2011-10-07 ]
- Kaden, Ben — Pro Markt. Der Börsenverein plädiert für eine private Wissenschaftsinfrastruktur und ein schrankenloses Urheberrecht. [ 2011-10-12 ]
- Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" — Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft [ 2011-10-03 ]
- Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" — Göttinger Urheberrechtstagung [ 2011-10-03 ]
- Kuhlen, Rainer — Weiter digitalisieren und weiter kopieren - das 52b-Dilemma [ 2010-10-26 ]
- Kuhlen, Rainer — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.09.2008] [ 2010-10-26 ]
- Kuhlen, Rainer — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.01.2008 - 31.08.2008] [ 2010-10-26 ]
- Bibliotheksurteile.de — Elektronische Leseplätze I [ 2009-05-13 ]
- Bibliotheksurteile.de — Elektronische Leseplätze II [ 2009-11-24 ]
- Bibliotheksurteile.de — Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? [ 2009-11-24 ]
Disclaimer
IUWIS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Ähnliche Publikationen (automatisch ermittelt)
- Prüfung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts - Stellungnahme zu den Fragen des Bundesministeriums der Justiz vom 13. Februar 2009
- Stellungnahme zur Anhörung des Deutschen Bundestags zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke
- Wissen zu angemessenen Bedingungen
- Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung i.S.d. § 19 a UrhG
- Der Standort des elektronischen Leseplatzes und seine Nutzung in den Räumen der Bibliothek
