UrhG § 54 Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Bild- und Tonaufzeichnung [01.08.1994 - 31.12.2007]
Fassung von Paragraph
Gültig ab
Wortlaut des Paragraphen
(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es durch Aufnahme von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger oder durch Übertragungen von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen nach § 53 Abs. 1 oder 2 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller
1. von Geräten und
2. von Bild- oder Tonträgern,
die erkennbar zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt sind, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die durch die Veräußerung der Geräte sowie der Bild- oder Tonträger geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen. Neben dem Hersteller haftet als Gesamtschuldner, wer die Geräte oder die Bild- oder Tonträger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gewerblich einführt oder wiedereinführt oder wer mit ihnen handelt. Der Händler haftet nicht, wenn er im Kalenderhalbjahr Bild- oder Tonträger von weniger als 6000 Stunden Spieldauer und weniger als 100 Geräte bezieht.
(2) Einführer ist, wer die Geräte oder Bild- oder Tonträger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder verbringen läßt. Liegt der Einfuhr ein Vertrag mit einem Gebietsfremden zugrunde, so ist Einführer nur der im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässige Vertragspartner, soweit er gewerblich tätig wird. Wer lediglich als Spediteur oder Frachtführer oder in einer ähnlichen Stellung bei dem Verbringen der Waren tätig wird, ist nicht Einführer. Wer die Gegenstände aus Drittländern in eine Freizone oder in ein Freilager nach Artikel 166 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 302 S. 1) verbringt oder verbringen läßt, ist als Einführer nur anzusehen, wenn die Gegenstände in diesem Bereich gebraucht oder wenn sie in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.
Gültig bis
Gesetzesbezug
Tags
Gehört zu Gesetz
Verweisende Publikationen
- Bibliotheksurteile.de — Urheberrechtsabgaben in Betriebsbibliothek I [ 1997-02-20 ]
- Bibliotheksurteile.de — Urheberrechtsabgaben in Betriebsbibliothek II [ 1998-09-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.07.2002 - 31.12.2007] [ 1998-09-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.07.1995 - 30.06.2002] [ 1998-09-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — UrhG § 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen [01.08.1994 - 31.12.2007] [ 1998-09-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — UrhG § 54g Auskunftspflicht [01.08.1994 - 31.12.2007] [ 1998-09-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — UrhG § 54e Hinweispflicht in Rechnungen auf urheberrechtliche Vergütungen [01.08.1994 - 31.12.2007] [ 1998-09-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — UrhG § 54d Vergütungshöhe [01.08.1994 - 31.12.2007] [ 1998-09-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — UrhG § 54c Wegfall der Vergütungspflicht bei Ausfuhr [01.08.1994 - 31.12.2007] [ 1998-09-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — UrhG § 54b Wegfall der Vergütungspflicht des Händlers [01.08.1994 - 31.12.2007] [ 1998-09-17 ]
- Bibliotheksurteile.de — UrhG § 54a Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung [01.08.1994 - 31.12.2007] [ 1998-09-17 ]
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