Bernhard Kempen (DHV) prophezeit einen Anwendungszwang für ein mögliches Zweitverwertungsrecht

Bereits am 03.06.2011 erschien auf boersenblatt.net ein bemerkenswertes kurzes Interview mit Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands (DHV). In diesem weist er sehr deutlich auf die seiner Meinung nach bestehende Gefahr hin, dass ein Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler in der praktischen Umsetzung zu einer Zweitverwertungspflicht wird:

"In Wahrheit wird es aber anders laufen. Die Hochschulleitungen werden darauf achten, dass Wissenschaftler von ihrem »Recht« auch Gebrauch machen, beispielsweise durch Zielvereinbarungen bei Neuberufungen oder Wiederverhandlungen."

Besonders stört er sich daran, dass ein solches Recht einen generellen Publikationszwang beinhalten könnte, also auch das Recht auf den Verzicht einer Publikation berühren würde (negative Publikationsfreiheit). Den logischen Widerspruch, inwiefern sich dies mit einer Erstveröffentlichung verträgt, löst das Interview leider nicht auf. Aber ein anderes im Interview angeführtes Argument lässt sich nur aus dieser Annahme heraus erklären:

"Wissenschaftler müssen über ihr eigenes geistiges Eigentum verfügen können. Sie tragen auch die individuelle Verantwortung dafür, sie müssen für die Richtigkeit einstehen und setzen unter Umständen ihre Reputation aufs Spiel."

Es bleibt freilich fraglich, inwiefern eine bei einer Erstveröffentlichung beschädigte Reputation beim Verzicht auf eine Zweitverwertung gerettet werden kann.

Das gesamte Interview bei boersenblatt.net: "Aus Recht wird Zwang"

(bk)

 

Kommentare

Die Sichtbarkeit ist entscheidend

Schwierig in der Tat nachzuvollziehen, wieso die Autonomie der WissenschaftlerInnen oder die Qualitätssicherung der Arbeiten bei einer Zweitpublikation beeinträchtigt werden sollte, wo doch bei der Erstpublikation jede/r Wissenschaftler/in frei den Publikationsort aussuchen kann und das Peer-Review gewährleistet ist, wenn er/sie das dafür geeigete Publikationsorgan gewählt hat. Der grüne Weg der Zweitpublikation wird ja gerade dadurch attraktiv, dass hier nur als hochwertig von der Fachwelt eingeschätzte Werke nun weiter verfügbar gemacht werden. Oder befürchtet Kempen, dass ein nach der Erstpublikation von der Fachwelt negativ eingeschätztes Werk nun durch die Zweitpublikation noc h weiter die Reputation des Autors beschädigt? Diese Art von Schutz wird dann doch leicht absurd.