Urheberrechtliche Aspekte von Wissenschaft und Bildung im Leitantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auf der nächste Woche in Kiel stattfindenden Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ein Leitantrag zur Netzpolitik mit dem Titel Offenheit, Freiheit, Teilhabe - die Chancen des Internets nutzen - den digitalen Wandel grün gestalten! (PDF) zur Diskussion kommen. Erwartungsgemäß spielt die Frage urheberrechtlicher Regelungen für digitale Publikations- und Kommunikationsräume darin eine große Rolle. Die Zeilen 549-570 (S.12-13) enthalten dahingehend präzise Aussagen für den Reformbedarf im Wissenschaftsurheberrecht:

"Auch die Wissenschaft hat alle Chancen von den neuen digitalen Realitäten ganz erheblich zu profitieren, wenn wir die politischen Rahmenbedingungen hierfür schaffen. Viele der derzeitigen urheberrechtlichen Regelungen entsprechen nicht den Anforderungen und der Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens, des akademischen Diskurses und der Weiterverbreitung von Wissen in Forschung und Lehre. Im wissenschaftlichen Kontext unterstützen wir das Open-Access-Prinzip, dem freien Zugang zu Publikationen und anderen Informationen. Wir streben an, dass in Zukunft alle Forschungsergebnisse und Daten, die durch öffentliche Finanzierung ermöglicht wurden, der Öffentlichkeit kostenfrei dauerhaft zugänglich gemacht werden. Vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen wollen wir prüfen, welche Wege und Instrumente – etwa entsprechende Klauseln bei öffentlichen Mittelzuweisungen – besonders geeignet sind, um dieses Ziel zu erreichen. Auch das Urheberrecht muss so gestaltet werden, dass es wissenschaftliche Beiträge als Open-Access-Publikationen ermöglicht und erleichtert. WissenschaftlerInnen benötigen Rechtssicherheit, wenn sie im Open-Access-Prinzip publizieren, beispielsweise über ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Zeitschriften- und Sammelbandbeiträge, sofern diese im Rahmen mit öffentlichen Mitteln finanzierten oder teilfinanzierte Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Zudem muss ein zeitgemäßes Urheberrecht praktikable und rechtssichere Schrankenregelungen zugunsten der Wissenschaft enthalten, auch im Sinne des Fair Use. Dies betrifft vor allem die Arbeit mit digitalen Dokumenten auf Lehr- und Lernplattformen, in Seminaren und Forschungsumgebungen sowie die digitale Langzeitarchivierung und den digitalen Kopienversand."

Beim Verlegerausschuss des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels stieß der Antrag im Vorfeld auf erhebliche Kritik. Gottfried Honnefelder, Vorsitzender des Börsenvereins, schrieb laut buchreport.de die Bundesvorsitzende der Partei, Claudia Roth, mit der Aufforderung zur Ablehnung des Antrags an.

(red.)