Das Landgericht Frankfurt entschied in der Sache Ulmer vs. TU Darmstadt
Erfasst von iuwis-Redaktion am 16. März 2011 - 16:09
"Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Urheberrechtsstreit zwischen dem Eugen Ulmer Verlag und der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ein Urteil gefällt. Eine Vervielfältigung der eingescannten Werke durch die Bibliotheksnutzer ist nicht zulässig. "
meldet der Buchreport: Urteil des Landgerichts Frankfurt im Ulmer-Urheberrechtsstreit. Kopieren verboten
Eine erste Reaktion dazu gibt es u.a. bei bibliothekarisch.de.
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Kommentare
Auszug aus der Urteilsschrift
Die entscheidende Passage der sehr kurz gehaltenen Urteilsschrift (Az. 2/06 O 378/10, Landgericht Frankfurt/Main vom 16.03.2011) ist sicherlich:
Langfassung Entscheidung Az. 2/06 O 378/10 (LG Frankfurt/Main)
Mittlerweile liegt die Langfassung der Urteilsschrift vor und kann hier als PDF-Digitalisat eingesehen werden: http://www.iuwis.de/sites/default/files/LGFrankfurt52b-2.pdf