Das Landgericht Frankfurt entschied in der Sache Ulmer vs. TU Darmstadt

"Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Urheberrechtsstreit zwischen dem Eugen Ulmer Verlag und der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ein Urteil gefällt. Eine Vervielfältigung der eingescannten Werke durch die Bibliotheksnutzer ist nicht zulässig. "

meldet der Buchreport: Urteil des Landgerichts Frankfurt im Ulmer-Urheberrechtsstreit.  Kopieren verboten

Eine erste Reaktion dazu gibt es u.a. bei bibliothekarisch.de.

Kommentare

Auszug aus der Urteilsschrift

Die entscheidende Passage der sehr kurz gehaltenen Urteilsschrift (Az. 2/06 O 378/10, Landgericht Frankfurt/Main vom 16.03.2011) ist sicherlich:

"1. Der Beklagten wird [...] verboten,

Nutzern der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt zu ermöglichen, digitale Versionen der Werke, die im Verlag der Klägerin erschienen sind, insbesondere die "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze, an elektronischen Leseplätzen der Bibliothek ganz oder teilweise auszudrucken und/oder auf USB-Sticks oder andere Träger für digitalisierte Werke zu vervielfältigen und/oder solche Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen."

Langfassung Entscheidung Az. 2/06 O 378/10 (LG Frankfurt/Main)

Mittlerweile liegt die Langfassung der Urteilsschrift vor und kann hier als PDF-Digitalisat eingesehen werden: http://www.iuwis.de/sites/default/files/LGFrankfurt52b-2.pdf