Deutsche Literaturkonferenz fordert Bundesregierung zur Lösung für verwaiste vergriffene Werke auf

Während zahlreiche Diskussionen im Rahmen der diesjährigen Frankfurter Buchmesse die Notwendigkeit der Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an digitale Nutzungsrealitäten ein weiteres Mal unterstrichen, scheint der dazugehörige Umsetzungsprozess des so genannten„Dritten Korbs“ für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft derzeit kaum voranzukommen. Die Deutschen Literaturkonferenz e.V. veröffentlichte daher heute eine Pressemitteilung, in der sie eine Teillösung für den Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werke anregt:

"Die Deutsche Literaturkonferenz bittet deshalb die Bundesregierung, ein Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Sollte sich der geplante „Dritte Korb“ für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft weiterhin verzögern, so bittet die Literaturkonferenz, das Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke hiervon abzukoppeln und vorzuziehen."

Alles weitere in dieser Meldung (PDF): Nicht auf den Dritten Korb warten! (PDF)

(red.)

Kommentare

Verwaiste Werke - eine Lösung ja und schnell, aber wie?

Kaum wird es so gehen, wie es sich die Literaturkonferenz vorstellt (ohne dies aber in der jetzigen Pressemeldung zu spezifizieren) und wozu es offenbar weiterhin ein Einvernehmen gibt mit der Verwertungsgesellschaft VG-Wort und dem Börsenverein und einigen anderen Akteuren, die sich aus nicht immer nachvollziehbaren Gründen dem angeschlossen haben. Die Anhörung im Bundestag hatte recht deutlich ergeben, dass der Vorschlag, eine Regelung zunächst nur auf die Bücher zu beziehen, kaum einen Sinn macht. Die Probleme, die Bücher betreffen, sind kaum das Problem, das die verwaisten Werke auf die Tagesordnung gebracht hat. Es geht vielmehr um Bilder, kleinere Texte, Filme, Tonträger etc. Weiter ist nicht erkennbar, wieso hier die Verwertungsgesellschaften zum einen benötigt und zum andern die Legitimation haben sollen, quasi staatliche Aufgaben der Lizenzvergabe zu übernehmen, wie sie bei der Aufgabe von Rechten, die an sich durch das Urheberrecht verbrieft geschützt sind, nötig wären. Dafür bräuchte es größere Geschütze.Wenn, dann sollte eine Schrankenregelung das verbindlich klären. Und wer glaubt schon der Versicherung des Börsenvereins, das nur eine Lösung im öffentliche Interesse, ohne jedes kommerzielle Interesse, anvisiert ist! Und nicht zuletzt ist die Absicherung über die sorgfältige Suche (diligent search) weder methodisch noch bezüglich der anfallenden Kosten ein machbarer Weg. Die Literaturkonferenz und mit ihr die verschiedenen Akteure haben nicht die Lösung - kein Wunder, sind doch bei den wenig transparenten Verhandlungen dieser Gruppe die relevanten Akteure der Museen, Archive, Mediatheken, ganz zu schweigen von den Wissenschaftsorganisationen oder des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", außen vor geblieben. Warum die SPD sich diesem Vorschlag der "Geheimverhandlungen" angeschlossen hat, mag deren Problem sein. Der Weg, den der Richtlinienentwurf der EU eröffnet hat, führt eher in die richtige Richtung. Aber es ja anzunehmen, dass das wie üblich starke und wie üblich erfolgreiche Lobbying der Gruppen im Umfeld der Literaturkonferenz auch diesen Entwurf ordentlich zähmen werden. Vielleicht wird sich aber das lange Zögern des BMJ, einen Entwurf zum dritten Korb vorzulegen, als richtige Taktik erweisen: Erwarten wir also einen wirklich großen Entwurf in Richtung eines grundlegenden Neuansatzes für das Urheberrecht, in dem dann auch die verwaisten Werke eine Lösung finden werden. Das war keine ironische Schlussbemerkung.