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IUWIS ist angesiedelt am Institut für Bibliotheks- und Informations-
wissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin.
Meldungsarchiv
Es ist in den ACTA-Diskussionen der letzten Woche ein wenig untergegangen, soll aber doch wenigstens als wissenschaftsurheberrechtspolitische Aussage an dieser Stelle registriert werden: Die Jungen Liberalen sprechen sich, wie Peter Mühlbauer auf Telepolis am 15.02. berichtete, in einem überraschend progressiven Antrag für den Bundesparteitag der FDP am 10.März deutlich für Open Access aus:
Entgegen der derzeit rund um ACTA auf europäischer Ebene geführten Diskussion um verschäfte Mechanismen zur Durchsetzung von Urheberrechten plant die niederländische Regierung heise online zufolge eine erleichterte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien.
(red.)
Zum Dritten Korb und den Zeitpunkt der Vorstellung des dazugehörigen Referentenentwurfs gibt es noch immer wenig konkrete Angaben. Aber dafür aktuell weitere Mutmaßungen. So findet sich in einer Meldung des Bayerischen Journalisten-Verbands vom 05.02.2012 zum Thema bundeseinheitlicher Presseausweise eine entsprechende Nebenbemerkung:
Dank der Debatte um das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), welches derzeit die Hauptenergie des öffentlichen Urheberrechtsdiskurses zu bündeln scheint, könnte es sein, dass sukzessive wieder andere Facetten der Debatte in den Mittelpunkt rücken. Ein sehr agressiver Kommentar zu den ACTA-Protesten, der in der heutigen Ausgabe der Financial Times Deutschland erschien (Ad-Acta-Argumente, S.25) übt zunächst eine bemerkenswert schematische Kritik an der Kritik:
Scheinbar ist der Dritte Korb nicht nur noch am Leben, sondern sogar im Anmarsch. Reiner Deutschmann, MdB der FDP, wird jedenfalls aktuell mit der Aussage zitiert, dass es einen Entwurf zum Frühjahr 2012 geben wird. Laut Plenarprotokoll (PDF) äußerte er sich in der Sitzung vom vergangenen Donnerstag (26.01.2012, 155.Sitzung) in Reaktion u.a. auf einen Einwurf des Grünenpolitikers Konstantin von Notz so:
Bei digiwis.de findet sich ein sehr lesenswertes Interview von Wenke Bönisch mit Ronald Kaiser, Mitinitiator der Initiative Faires Urheberrecht und stellvertretender Landesvorsitzender des eine CSU-Inititative zur Netzpolitik mit dem Namen CSUnet. Darin stellt sie unter anderem die Frage, die sich viele Beobachter der Initiative stellten:
"Put simply, you could say its [open access'] ambition is to democratise access to knowledge.I see a danger of the opposite happening: that access to knowledge could be restricted through commercialisation. And so, I see, for example, the spiralling cost of periodicals as a threat to knowledge, even though the publishers of the academic periodicals would say, on the contrary, we are communicating knowledge! Well, you’re not, if you’re making it so expensive that libraries have to cut back on their purchases of monographs and other periodicals.
Falls jemand am Donnerstag in London ist und sich für Open Access und Informationsethik interessiert, findet er in der British Academy (UK's National Academy for the Humanities and Social Sciences) eine Veranstaltung mit einem interessanten Hintergrund. Das Podium wird nämlich zu folgenden Grundfragen der Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens diskutieren:
Weniger auf das Wissenschaftsurheberrecht bezogen und mehr grundsätzlich zur Illustration der Herausforderung, vor der jede Reform urheberrechtlicher Regelungen mit wirtschaftlichem Hintergrund steht, ist eine Aussage des Philosophen und Kulturkritikers Slavoj Žižek, die im in gewisser Weise Neujahrsgespräch mit Daniel Cohn-Bendit und Dietmar Dath vor einer Woche in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgedruckt wurde ( Weiterlesen
Wie zu erwarten war, ist es zum Jahresende hin in der Urheberrechtsdebatte etwas ruhiger geworden. Nun hat heute das Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vielleicht den Abschlussbeitrag zum Thema im Jahr 2011 auf seiner Titelseite präsentiert.
"As librarians seek to preserve books electronically and the visually impaired fight for increased access to works in formats for their use, the interpretation and application of the 3-step test has garnered increasing attention."
Die sogenannten "verwaisten Werke", also Werke, für die zwar ein Urheberrechtsschutz besteht, für die aber die Inhaber der Rechte nicht ermittelt werden können, sind ein zentrales Thema in der aktuellen Urheberrechtsreformdebatte. Ihr unklarer urheberrechtlicher Status steht nämlich einer Digitalisierung beispielsweise durch Bibliotheken im Web bzw. erfordert sehr aufwendige Verfahren zur Rechteklärung. In seinem Weblog Netethics fasst Rainer Kuhlen einige Kernprobleme in einem engagierten Beitrag zusammen:
Die prominenten Plagiatsfälle dieses Jahres könnten möglicherweise nachhaltig auf die Open-Access-Debatte zurückwirken. Jedenfalls wenn es um wissenschaftliche Qualifikationsschriften geht. Im aktuellen Newsletter der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis (DGI) wird über ein Schreiben des Präsidenten der Organisation, Stefan Gradmann, an die Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Magret Wintermantel, berichtet, in dem sich dieser für eine verpflichtende Open-Access-Publikation von Dissertationen ausspricht:
Im Juni 2011 führte die Vereinigung der juristischen Bibliotheken der Schweiz VJBS eine Tagung zum Thema 'Digitale Bibliotheken und Recht' in Bern durch. Der Tagungsband, welcher erweiterte Aufsätze der vorgetragenen Referate umfasst, erscheint zur Zeit im Dike Verlag:
Anne Cherbuin / Bernhard Dengg / Liliane Regamey (Hrsg./Ed.), Digitale Bibliotheken und Recht – Bibliothèques numériques et droit. 2011. 136 Seiten/pages, broschiert/broché. CHF 42.00 [ISBN 978-3-03751-401-6]
Link zur Produktseite beim Dike Verlag:
Auch in Brasilien wird ein neues Urheberrechtsgesetz diskutiert. Nun liegt ein Entwurf vor, der gestern vom Journalisten Renato Rovai über dessen Weblog verbreitet wurde (PDF-Download). Auf infojustice.org findet sich eine (z.T. etwas holprige Google-übersetzte) englischsprachige Zusammenfassung der Neuerungen des Entwurfs.
Ein Blick auf die Geschichte der Urheberrechtsreformen lehrt: Die Dinge brauchen ihre Zeit. Das gilt für den Dritten Korb genauso wie für internationale Urheberrechtsabkommen und für Beschlüsse bei der WIPO (World Intellectual Property Organization). Von letzterer gibt es heute zwei wichtige Termine und dazu Fortschritte in der Diskussion um die Berücksichtigung der besonderen Interessen von Bibliotheken und Archiven (Bestandserhaltung, Verwaiste Werke, Verhältnis von Schrankenregelungen zu Lizenzverträgen, technische Schutzmaßnahmen, etc.) zu vermelden.
Archive Bibliotheken Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) Internationales Urheberrecht Urheberrechtsabkommen WIPO WIPO Copyright Treaty World Intellectual Property Organization Standing Committee on Copyright and Related Rights (SCCR)
Mitte Oktober bat der Deutsche Literaturkonferenz e.V. in einer Pressemitteilung (PDF) „die Bundesregierung, ein Gesetz-gebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke schnellstmöglich auf den Weg zu bringen" oder, falls dies nicht im Rahmen des Dritten Korbs der Urheberrechtsreform geschehen kann, „das Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke hiervon abzukoppeln und vorzuziehen."
In der deutschen politischen Landschaft herrscht bezüglich des Urheberrechts Hilflosigkeit. Das meint jedenfalls der Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren, wie die Nachrichtenagentur dapd meldet. Und er zweifelt, so die Meldung weiter, am Erfolg des Dritten Korbs in dieser Legislaturperiode:
Im Rahmen des u.a. vom Insitut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft (IBI) der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführten LuKII-Projektes zur digitalen Langzeitarchivierung wurde ein Rechtsgutachten erstellt, das einige zentrale Fragestellungen dieses Themenkomplexes anspricht:
"LuKII, ein Langzeitarchivierungsprojekt für digitale Werke, welches die Grundlage für eine sichere, effiziente und kostengünstige digitale Langzeitarchivierungsinfrastruktur bilden soll, sieht sich mit zahlreichen urheberrechtlichen Fragestellungen konfrontiert.
Es ist in der letzten Woche etwas untergangen, besitzt aber für das Urhebrrecht in Wissenschaft und Bildung eine erhebliche Bedeutung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.11.2011 den Antrag auf Sprungrevision (vgl. diesen Beitrag von Thomas Hartmann vom 08.06.2011) im Verfahren zu den elektronischen Leseplätzen (§ 52b UrhG) angenommen. Vgl.
Die 33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz der Partei Bündnis90/Die GRÜNEN hat heute ihren vorläufigen netzpolitischen Leitantrag mit dem Titel "Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!" (PDF) beschlossen.
Jüngst stellte René Martin in einem Argumente gegen Kettensägen genannten Text in der taz fest: "Die Debatte über Reformen des Urheberrechts wird hart geführt - neuerdings aber auf hohem Niveau." In der Tat scheint es, als wären die Auseinandersetzungen und Diskussionen in diesem Jahr derart intensiv geführt wurden, dass man mittlerweile weniger pauschale Argumente austauscht, sondern sich viel mehr zu einzelnen Fragestellungen sehr differenziert auseinand
Auf der nächste Woche in Kiel stattfindenden Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ein Leitantrag zur Netzpolitik mit dem Titel Offenheit, Freiheit, Teilhabe - die Chancen des Internets nutzen - den digitalen Wandel grün gestalten! (PDF) zur Diskussion kommen.
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" sprach sich heute in einer nachstehend dokumentierten Pressemitteilung für eine Entfristung des § 52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) aus. Derzeit ist der Paragraph nach § 137k UrhG bis zum 31.12.2012 befristet.
Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” Allgemeine Wissenschaftsschranke Bildung Bildungsurheberrecht Bundesministerium der Justiz (BMJ) Bundesrepublik Deutschland Öffentliche Zugänglichmachung Rainer Kuhlen Urheberrechtspolitik Urheberrechtsschranken Wissenschaft Wissenschaftsklausel Wissenschaftsurheberrecht § 137k UrhG (DE) § 52a UrhG (DE)
Wer sich für Urheberrechtsgeschichte interessiert und am morgigen Mittwoch, 16.11.2011 zufällig in Düsseldorf ist, darf sich freuen: Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung "VON GOETHE ZU GOOGLE – Geistiges Eigentum in drei Jahrhunderten" gibt es ein zweistündiges Programm in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf, Start 18 Uhr. Die Ausstellung ist zu besichtigen im Foyer der ULB Düsseldorf.
18. Jahrhundert 19. Jahrhundert Ausstellung Ausstellungseröffnung Autorenschutz Bruno Bleckmann Düsseldorf Hannes Siegrist Heinrich-Heine Universität Düsseldorf Immaterialgüterrecht Irmgard Siebert Irmtraud Götz von Olenhusen Johann Wolfgang von Goethe Leserevolution Projektseminar Raubdrucke Universität Leipzig Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf Urheberrechtsgeschichte Urheberrechtsgeschichte (DE) Verlegerschutz Von Goethe zu Google
Im Rahmen des DFG-Graduiertenkollegs "Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit" findet am 25. und 26.11.2011 eine Tagung mit dem Titel Plagiate, Wissenschaftsethik und Geistiges Eigentum statt. Hierfür kann sich jedeR Interessierte noch bis zum 18.11.2011 online anmelden; die Teilnahme ist kostenlos.
Ankündigungstext auf der Seite des Graduiertenkollegs:
Ansgar Ohly Bayreuth DFG-Graduiertenkolleg Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit Graduiertenkolleg Hochschulrecht Karl-Theodor von Guttenberg Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Plagiat Plagiatsfall zu Guttenberg Rüdiger Bormann Strafrecht Tagung Thomas Dreier Universität Bayreuth Urheberrecht Wissenschaftskommunikation Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR)
Abgeordnetenhaus Berlin Abgeordnetenhaus Berlin - Plenarsitzung 10.11.2011 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Berlin Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bundesland Berlin Datenschutz Drs. 17/0023 Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG Große Anfrage Informationsfreiheit Josef Erhard Kosten Open Source Piratenpartei Berlin Plagiatssoftware Schulen Schultrojaner Senat Berlin Software Überwachungssoftware Vertragsverhandlung § 53 UrhG (DE)
Zur weiteren Vernetzung mit Universitäten und Hochschulen hat IUWIS im Bereich der rechtswissenschaftlichen Hochschullehre seit dem Sommer 2011 eine Kooperation mit der Hochschule Pforzheim, Studiengang Wirtschaftsrecht aufgenommen. Unter Leitung von Prof. Dr. jur. Klaus-Peter Reuthal bearbeiten momentan etwa 15 Studierende des Abschlusssemesters aktuelle Urheberrechtsthemen aus Wissenschaft und Bildung.
Am 30.11.2011 richtet die Association Littéraire et Artistique Internationale eine halbtägige Tagung zu Verwaisten Werken aus. Gastgeber sind Prof. Dr. Hilty (Geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht) sowie Prof. Dr.
Am 26.10.2011 veröffentlichte Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, einen Artikel zum Thema DFG und Open Access in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ); genauer gesagt: er attackierte in seinem Beitrag die Politik der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Sachen Zweitveröffentlichungsrecht.
Alexander von Humboldt-Stiftung Allianz der Wissenschaftsorganisationen Allianz der Wissenschaftsorganisationen Ausschließliches Nutzungsrecht CDU/CSU-Bundestagsfraktion DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Einfaches Nutzungsrecht FhG - Fraunhofer Ge Finanzierung Forschung Open Access Pressemitteilung Stellungnahme Unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht Wissenschaft wissenschatliches Publizieren Zeitschriftenabonnement Zweitveröffentlichgsrecht
Neben den Skripten von Thomas Hoeren zu Internet- und IT-Recht (vgl. z.B. diese IUWIS-Meldung vom Vormittag) erschien jüngst eine weitere einschlägige Handreichung, die Besonders für Bibliotheken von großer Relevanz sein dürfte.
Die inzwischen 16., bearbeitete Version (Stand Okt. 2011) des Skripts "Internetrecht" von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Lehrstuhlinhaber am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster liegt seit ein paar Tagen vor.
Zeitlich gar nicht unstimmig zur Debatte um den Schultrojaner und die Möglichkeiten der Nutzung von Unterrichtsmaterialien nach dem bestehenden Urheberrechtsgesetz erreicht uns heute Nachricht von der Publikation der Guidelines for Open Educational Resources (OER) in Higher Education. Herausgegeben wurden sie von der zwischenstaatlichen Organisation Commonwealth of Learning (COL) mit Sitz im kanadischen Vancouver. Der Organisation geht es vor allem um die Etablierung und Verbreitung von des sogenannten Open Learning bzw.
Nachdem Markus Beckedahl am 31.10.2011 auf netzpolitik.org als Erstes darüber berichtete [1] und mit kurzem zeitlichen Abstand auch weiterführende Informationen bot [2], folgte am Tag darauf eine Einschätzung von Rainer Kuhlen.
Am kommenden Montag tritt die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" ab 13 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Dabei sollen vor allem der Zwischenbericht verabschiedet werden. Zunächst aufgerufen werden dürfte das Themenfeld Netzneutralität. Noch unklar ist, ob der eigentlich schon verabschiedete Zwischenbericht wieder aufgeschnürt werden soll. In zwei turbulenten Sitzungen am 27.06. und 04.07.2011 hatten die Koaltionsfraktionen in einigen wichtigen Einzelfragen Abstimmungsniederlagen erlitten.
Während zahlreiche Diskussionen im Rahmen der diesjährigen Frankfurter Buchmesse die Notwendigkeit der Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an digitale Nutzungsrealitäten ein weiteres Mal unterstrichen, scheint der dazugehörige Umsetzungsprozess des so genannten„Dritten Korbs“ für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft derzeit kaum voranzukommen.
Nach einer Reihe von Kommentaren, die die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart in der Klage des Alfred Kröner Verlags gegen die Fernuniversität bezüglich der Zugänglichmachung von Werkteilen zu Unterrichtszwecken im Rahmen des § 52a UrhG - vorsichtig formuliert - eher skeptisch annotierten, präsent
Alfred Kröner Verlag Bildungsurheberrecht Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Brigitte Zypries Bundesrepublik Deutschland Fernuniversität Hagen Karl-Peter Winters Kröner Verlag vs. Fernuniversität Hagen 2011 Urheberrechtsdebatte 2011 Urheberrechtsdiskurs Urheberrechtsgesetz (DE) Urheberrechtspolitik Wissenschaft Wissenschaftsschranke Wissenschaftsurheberrecht § 52a UrhG (DE)
Die ganz großen Schritte beim Dritten Korb der Urheberrechtsreform sind derzeit weder zu beobachten noch ernsthaft zu erwarten. Dafür scheint sich der politische Diskurs zum Digitalen Urheberrecht derzeit zu intensivieren. So findet das Fachgespräch “Urheberrecht für das digitale Zeitalter” der Bundestagsfraktion der Partei Die LINKE zur Stunde bei Twitter eine rege Aufnahme (Hashtag #fgurhr ).
Es gab in diesem Sommer eine unter anderem auch über IUWIS verbreitete Befragung zu den Erwartungen in der Wissenschaftspraxis an urheberrechtliche Regelungen in Wissenschaft und Bildung.
Am Samstag, 01.10.2011, soll das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) unterzeichnet werden – nicht jedoch von der EU, Mexiko sowie der Schweiz, so berichtet zumindest heise online am 30.09.2011.
Die Europäische Kommission hatte im Juni 2011 ihre Zustimmung erteilt (vgl. Meldung bei IUWIS: "EU Kommission sagt ja zu ACTA"), allerdings ist auch eine Zustimmung vom EU Rat sowie vom EU Parlament erforderlich. Dazu vermeldet heise online:
Die Princeton University verschärft ihre Open Access Policy, so berichten verschiedene US-amerikanische Nachrichtenmedien. The 1709 Blog beschreibt die Sachlage wie folgt:
Am 27.09.2011 hat der 17. Zivilsenat des Landgerichts Stuttgart sein Schlussurteil im Musterprozess zu § 52a UrhG gefällt. Im Dezember 2010 hatte der Alfred Kröner Verlag, unterstützt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Klage gegen die Fernuniversität Hagen eingereicht (näheres hier bei IUWIS).
Am 15.11.2011 findet in Göttingen die "Göttinger Urheberrechtstagung 2011" statt, die in Zusammenarbeit der Lehrstühle von Prof. Dr. Gerald Spindler und Prof. Dr. Andreas Wiebe sowie der SUB Göttingen ausgerichtet wird.
Andreas Wiebe Eric W. Steinhauer europäisches Urheberrecht Frithjof A. Maennel Gerald Spindler Göttingen Göttinger Urheberrechtstagung Katharina de la Durantaye Langzeitarchivierung Leistungsschutzrecht Michael Walter Robert Staats SUB Göttingen Tagung Thomas Dreier Till Kreutzer Urheberrecht Urheberrechtstagung verwaiste Werke § 52a UrhG (DE) § 52b UrhG (DE)
Bislang noch nicht ganz prominent diskutiert, aber für die Debatte um den Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken von einiger Bedeutung ist das gestern unterzeichnete (Bilder von der Veranstaltung bei Flickr) und veröffentlichte Memorandum of Understanding (MoU) on Key Principles on the Digitisation and Making Available of Out-of-Commerce Works (PDF).
Bibliotheken CENL (Conference of European National Librarians) Digitalisierung EU-MoU zu vergriffenen Werken Europäische Kommission Europäische Union European Bureau of Library European Commission European Federation of Journalists (EFJ) European Publishers Council (EPC) European Visual Artists (EVA) European Writers' Counc Lizenzierung Massendigitalisierung Politik Urheberrechtspolitik (EU) vergriffene Werke
Zusammenfassend betitelt eine Pressemitteilung die Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am Montag, 19.09.2011 in Berlin, wie folgt: "Sachverständige: 'Angemessene Vergütung' für Nutzung vergriffener und verwaister Werke erforderlich". Dies impliziert, dass sich die teilnehmenden Sachverständigen am Montag Abend in dieser Sache einig gewesen sein, dass also eine Vergütung für die Nutzung verwaister und vergriffener Werke ein gemeinsamer Nenner wäre.
Am kommenden Montag (19.09.2011) beschäftigt sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Themenkomplex der verwaisten und vergriffenen Werke im Urheberrecht bzw. konkret
Das Thema des Tages ist zweifellos die Klage der Authors Guild und anderen gegen den HathiTrust bzw. die fünf an der HathiTrust Digital Library beteiligten Universitäten. Gegenstand sind dabei die Digitalisate von etwas sieben Millionen Büchern (bei einem Gesamtbestand von neun Millionen), die das Projekt von Google zur Verfügung gestellt bekam. In den Augen der Kläger wurden diese nicht autorisiert erstellt.
Wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe am 12.09.2011 berichtete, steht dem Bundesverfassungsgericht gegebenenfalls eine Klage ins Haus:
Gerald Spindler, Göttinger Professor mit dem Lehrstehl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Multimedia- und Telekommunikationsrecht, schreibt im aktuellen GRUR Newsletter über den Dritten Korb. Der Titel "Urheberrechtsnovelle: Der „dritte Korb“ – ein „Korb“ ohne Boden?" verrät bereits die gewisse Skepsis, die dem Beitrag zu Grunde liegt.
Einleitend heißt es:

