Rainer Kuhlen zu weiteren Schritten des Dritten Korbs in Folge der Petition zum kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen

In der Regel sind Rezeption und Wirkung öffentlicher Debatten schwer berechenbar. Manches, was als Selbstläufer angesehen wurde, findet kaum Widerhall. Andere Themen, die als Nischenanliegen eher auf eine übersichtliche Aufnahme erwarten lassen, zünden überraschend und erfreuen sich eines überwältigenden Zuspruchs. Die jüngst geschaltete Umfrage zu den Erwartungen an das Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung ist ein Beispiel. Ein anderes ist Lars Fischers Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen an den Deutschen Bundestag vom 20.10.2009. Mit 23631 Mitzeichnern erweist sie sich als eine der Nachgefragtesten in der Geschichte der E-Petitionen.

Darauf, dass sie nicht nur als einmalige Aussage im digitalen Raum der Politik steht, lässt mittlerweile ein Schritt schließen, über den Rainer Kuhlen in seinem Blog Netethics informiert:

"Jetzt im Juli 2011 hat der Deutsche Bundestag die Petition beraten und beschlossen, die Petitionen als Material der Bundesregierung (BMBF und BMJ) zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestags zu Kenntnis zu geben und im Übrigen das Verfahren damit abzuschließen. Das Aktionsbündnis, und ich nehme an auch Lars Fischer, wurde vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses mit einer ausführlichen Begründung darüber informiert. Und diese ist bemerkenswert."

Er referiert in der Folge die Kernaussage der Begründung, wobei man im Bundestag offensichtlich davon ausgeht, dass Open Access gleichermaßen als wünschenswert wie auch zureichend durch die Deutschen Wissenschaftsorganisationen umsetzbar sei:

"Der in den Petitionen enthaltene Vorschlag, dass der Deutsche Bundestag die Förderinstitutionen, „die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten“, auffordern solle, „entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse im Internet zu schaffen“, wurde nicht aufgegriffen bzw. für unnötig gehalten. Die deutschen Wissenschaftsorganisationen stünden ohnehin den in den Petitionen angesprochenen Zielen „sehr aufgeschlossen gegenüber“. Die gesamte „Scientific Community“ sei „sowohl auf rechtliche wie auch auf organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Open-Access-Problematik vorbereitet“ und wende „in wesentlichen Bereichen bereits Open-Access-Modelle“ an."

Rainer Kuhlen vom Aktionsbündnis Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung teilt diese Position zur Durchsetzbarkeit angesichts des Umfangs der tatsächlichen Nutzung von Open-Access-Modellen (derzeit höchstens 20 % im weltweiten Mittel) nicht. Er legt daher weitere denkbare Schritte für eine stärkere Berücksichtigung des Anliegens im aktuellen laufenden so genannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform dar. Dabei spricht er sowohl das unabdingbare Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftsautoren (vgl. dazu auch dieses IUWIS-Dossier) wie auch die Frage nach Mandaten, also obligatorischem Publizieren nach einem Open Access-Modell, an. Aus einer informations- bzw. wissenschaftsethischen Perspektive ist für ihn die Sachlage klar:

"Wissen, einmal öffentlich gemacht, kann und sollte nicht als privates Eigentum reklamiert werden, schon gar nicht von den verwertenden Organisationen der Verlage, aber auch nicht von den AutorInnen selber. Dass ihnen das erstellte Werk entsprechend den Persönlichkeitsrechten des Urheberrechts ohne Einschränkung zugerechnet wird, wird von Niemandem bestritten."

Von dieser Prämisse ausgehend sollten seiner Ansicht nach der Dritte Korb gestaltet und die weiteren Debatten geführt werden. Alles Weitere im Netethics-Blog: Handlungsbedarf der politischen Instanzen nach freier Nutzung öffentlich finanzierten Wissens

(bk)