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Urheberrecht und elektronische Leseplätze: Der Ulmer-Verlag geht in Berufung.
Der Ulmer Verlag hat gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt, das der TU Darmstadt - und damit den Bibliotheken generell - die Digitalisierung erlaubt. In der ersten Instanz war im Mai dieses Jahres das 2008 vom Gesetzgeber neu geschaffene Recht der Bibliotheken auf digitale Kopie im Wesentlichen bestätigt worden. vermeldet heute die Technische Universität Darmstadt über den Informationsdienst Wissenschaft und schreibt unter anderem: Die TU Darmstadt bedauert, dass auf Seiten des Verlages wie des Börsenvereins auch nach dem Grundsatzurteil keine Bereitschaft zum Dialog mit den Bibliotheken und Universitäten gegeben ist. Daher wird sich die TU Darmstadt stellvertretend für alle Bibliotheken und ihren universitären Nutzern in Deutschland der rechtlichen Auseinandersetzung weiter stellen. Ihr Ziel ist es nach wie vor, Rechtssicherheit zu erlangen und die vom Gesetzgeber gewollte und im wissenschaftlichen Alltag längst selbstverständlich gewordene moderne Mediennutzung zu ermöglichen. Ein Teil der Verlagswelt, zu deren Sprecher sich der Ulmer-Verlag und der Deutsche Börsenverein machen, stellt sich damit einer generellen Entwicklung entgegen, die von den großen, international tätigen Verlagen auch in Deutschland längst erfolgreich in eigene Geschäftsmodelle umgesetzt worden ist. Niemand bestreitet den Verlagen ihren Anspruch auf Vergütung. Dieser ist vom Gesetzgeber auch in dem Fall der elektronischen Leseplätze in Bibliotheken klar geregelt und wird selbstverständlich befolgt. Für die Wissenschaft - von den Studierenden bis zu den Forschern - ist aber ein möglichst schneller und komfortabler Zugriff auf die von ihr benötigten Informationen unverzichtbar. Die gesamte Meldung gibt es hier: Urheberrechtsstreit zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag geht in die Berufung. Weiteres zum Thema: Das Darmstadt-Urteil (ULB Darmstadt vs. Ulmer-Verlag) und seine Begründung (IUWIS-Blog, 11.06.2009)
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