Katalog der Forderungen und der Kritik an der geplanten Reform des Urheberrechts veröffentlicht
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Abstract
Volltext:
Pressemitteilung 5/06
vom 21. März 2006
Katalog der Forderungen und der Kritik an der geplanten Reform des Urheberrechts auf dem Bibliothekartag in Dresden vom Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' vorgestellt.
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' stellt auf dem 95. Deutschen Bibliothekartag in Dresden (21.-24. März 2006) zum ersten Mal der Fachöffentlichkeit seinen aktuell erarbeiteten Katalog der Forderungen an die anstehende Urheberrechtsreform vor.
Kritische Punkte sind u.a die unzureichende Regelung des Zugriffs auf die elektronischen Wissensbestände in Bibliotheken (in § 52b) - Wissenschaftler dürfen beispielsweise nicht die lokalen Netzwerke der Hochschulen nutzen, sondern müssen sich auf dem Weg in die Bibliothek machen, um sich dort ganz klassisch Notizen machen zu dürfen.
Besonders katastrophale Folgen befürchtet das Aktionsbündnis, wenn nach dem neuen § 53a es den Bibliotheken ganz verboten sein soll, beim überregionalen elektronischen Dokumentenversand tätig zu werden, wenn der Markt - ganz gleich zu welchen Preisen - auf diesem Gebiet aktiv ist. Vor allem aber werden auf die Studierenden auf inakzeptable Weise erhebliche Kosten für die Informationsbeschaffung zukommen. Das Aktionsbündnis lehnt diese Zuweisung von Monopolrechten vor allem an die großen internationalen Zeitschriftenverlage, die global und entsprechend den Interessen ihrer Stakeholder operieren, strikt ab. Das ist nicht im Interesse der deutschen Wirtschaft, schon gar nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft.
Kritische Punkte sind zudem die weitere Beschränkung von Autorenrechten (§ 31a), die mangelnde Regelung der Langzeitarchivierung und speziell der Archivierung von Datenbanken (in § 53), die mangelnde Durchsetzung der Privatkopie bei zunehmend eingesetzten und vom Gesetzgeber unverständlicherweise weiterhin stark favorisierten technischen Schutzmaßnahmen (in § 95b), aber vor allem der drohende Wegfall der Bildungs- und Wissenschaftsprivilegien (Schranken), wie sie derzeit in § 52a des geltenden Urheberrechts festgehalten sind. Dieser Paragraph wird, wenn nichts Entscheidendes geschieht, mit Ende 2006 wegfallen. Auf diese Weise wären die Möglichkeiten, urheberrechtsgeschützte Materialien in Forschung und Lehre (Seminare, Übungen, Vorlesungen, Semesterapparate etc.) öffentlich zugänglich zu machen, massiv beeinträchtigt - mit äußerst negativen Auswirkungen auf neue virtuelle Formen des Lehrens und Lernens (e-Learning, e-Science) und der damit verbundenen Investitionen der Hochschulen.
Der Katalog wird später den Hochschulen, Bibliotheken, Studierendenvertretungen (ASten), aber auch den politischen Instanzen in Bund und Ländern zugestellt. Er ist aber schon jetzt abrufbar unter: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/ABStellungnahmeKorb2.pdf
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