5.000 Unterzeichner der Göttinger Erklärung
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Pressemitteilung 14/06
vom 12. Juli 2006
5.000 Unterzeichner der Göttinger Erklärung
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", der Zusammenschluss der Unterzeichner der ,,Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004" kann heute mit der Universität des Saarlandes die 5.000ste Unterzeichnerin begrüßen.
Frau Prof. Dr. Margret Wintermantel, Präsidentin der Universität des Saarlandes und Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), unterstreicht in ihrer Stellungnahme nochmals die besondere Dramatik der aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten der Bundesregierung für Forschung und Lehre in den Hochschulen:
,,Die Bundesregierung spielt mit ihrem Gesetzesentwurf den Interessen der kommerziellen Verwerter von Urheberrechten in die Hände. Verlierer sind nicht nur die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Urheberrechte weitgehend preisgegeben werden, sondern auch die Hochschulen, deren Arbeit unnötig erschwert wird. Deshalb unterstütze ich mit ganzem Nachdruck die Göttinger Erklärung."
Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), 297 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie 4.697 Einzelpersönlichkeiten.
Der sog. Zweite Korb zur Änderung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist als Regierungsentwurf am 22. März 2006 vom Bundeskabinett verabschiedet und am 30. Juni vom Bundestag in erster Lesung in die Ausschüsse verwiesen worden. Gegenstand des Zweiten Korbs sind u.a. eine Reihe von Regelungen, die nachhaltig Bildung und Wissenschaft im digitalen Umfeld (überwiegend negativ) beeinflussen werden. Der Bundesrat hat den Regierungsentwurf in vielen Punkten massiv kritisiert und in seinem Beschluss vom 19. Mai 2006 die Regierung und den Bundestag aufgefordert, sich auf ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu besinnen.
Im Einzelnen enthält die derzeitige Fassung des Gesetzesentwurfes folgende besonders für die Bildung und Wissenschaft relevante Änderungen:
- Künftig kann der Urheber einem Dritten zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht bekannte, d.h. unbekannte Nutzungsarten einräumen. Für bestehende Verträge, die eine ausschließliche Nutzungseinräumung vorsehen, gilt die Digitalisierung rückwirkend ab 1.1.1966 kraft Gesetzes als Vertragsbestandteil. Dem Urheber steht ein einjähriges Widerrufsrecht zu, es sei denn, der Rechteinhaber hat bereits mit der Digitalisierung begonnen. Mit diesem neuen Recht ist eine Pflicht zur angemessenen Vergütung verbunden.
- Im Rahmen einer neuen gesetzlichen Ausnahme wird es Bibliotheken, Archiven und Museen künftig gestattet, Bestände, für die keine anders lautenden vertraglichen Regelungen gelten, digital ihren Nutzern anzubieten, aber nur an eigens dafür eingerichteten Arbeitsplätzen in den Räumen der o.g. Einrichtungen wiederzugeben. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung über eine Verwertungsgesellschaft zu entrichten. Die im ersten Gesetzentwurf enthaltene Beschränkung, dass die zeitgleiche Wiedergabe an das exemplarmäßige Vorhandensein physischer Werkstücke gebunden sein soll, ist entfallen.
- Der Kopienversand auf Bestellung hat ebenfalls Eingang in die Novelle gefunden. Danach kann jedermann, der eine Kopie zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch herstellen kann, sich diese auch direkt per Post und Fax zusenden lassen. Die sonstige elektronische Lieferung ist nur dann gestattet, wenn der Rechteinhaber nicht selbst pay per view anbietet. In Anbetracht, dass weltweit bis zu 90% der Kopienversand durch Bibliotheken als eMail erfolgt, hat die zuletzt genannte Beschränkung zur Folge, dass der elektronische Kopienversand in und aus Deutschland einzustellen ist und diese moderne Form der Informationsversorgung nur noch gegen Marktpreise erhältlich ist.
In einer Gegenäußerung der Bundesregierung vom 14. Juni 2006 zum Beschluss des Bundesrates verwirft die Bundesregierung in den meisten Punkten die Forderungen des Bundesrates und hält am Regierungsentwurf fest. Die Bundesregierung hat den für Bildung und Wissenschaft fatalen Gesetzentwurf in der Nacht vom 29. auf den 30. Juni in erster Lesung in den Bundestag eingebracht, der ihn an den Rechtsausschuss verwiesen hat. Soweit es nunmehr nicht in den Ausschüssen und zuletzt im Bundestag selbst gelingt, auf die gravierenden Auswirkungen in der Informationsversorgung aufmerksam zu machen und diese zu korrigieren, wird in Deutschland bald der schnelle und unbürokratische Zugang zur Information nur noch dem offen stehen, der kontinuierlich steigende Marktpreise für wissenschaftliche Fachliteratur bezahlen kann. Auf die Hochschulen, insbesondere die Studierenden werden erhebliche Informationskosten zukommen, die ihnen bislang die Bibliotheken ersparen konnten.
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