Neuer Leitfaden zum Thema Bibliothekskataloge und Open Data erschienen.
Neben den Skripten von Thomas Hoeren zu Internet- und IT-Recht (vgl. z.B. diese IUWIS-Meldung vom Vormittag) erschien jüngst eine weitere einschlägige Handreichung, die Besonders für Bibliotheken von großer Relevanz sein dürfte. Till Kreutzer, Informationsrechtler, Redakteur bei irights.info und bekannter Urheberrechtsexperte, hat einen vom Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) herausgegebenen Leitfaden zum Umgang mit Katalogdaten aus Bibliothekskatalogen erstellt, in dem umfänglich die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen abgebildet und Möglichkeiten zur Weiternutzung dieser Daten nach dem Open Data-Ansatz erörtert werden. Das Dokument ist frei als PDF-Download verfügbar.
Der Inhalt steht unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY, kann also unter Nennung von Urheber und Herausgeber weitreichend weitergenutzt werden. Einen kleinen Einführungstext zur Publikation hat David Pachali für irights.info verfasst: Neuer Leitfaden erschienen: Open Data – Freigabe von Daten aus Bibliothekskatalogen.
(red.)
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