Übersichtlich, unbürokratisch, rechtssicher
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"Der Börsenverein hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Antrag des Ulmer Verlags auf Einstweilige Verfügung gegen die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt als Erfolg gewertet. Sie sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung des geistigen Eigentums. Die Richter untersagten der Bibliothek, ihre Leseterminals auch als Downloadstationen für Lehrbuchinhalte zu nutzen, und bestätigten insofern die Vorinstanz. Das Recht, Bücher kostenlos am Bibliotheksbildschirm zu lesen, dürfe nicht mit der Berechtigung, Privatkopien für den eigenen Gebrauch anzufertigen, verknüpft werden, so das OLG. Boersenblatt.net hat mit Achim Bonte, Stellvertreter des Generaldirektors der Sächsischen Landesbibliothek in Dresden, gesprochen und ihn um eine Einschätzung aus Bibliothekssicht gebeten."
Das gesamte Interview mit Achim Bonte im Börsenblatt lesen...
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